Es sind folgende Varianten der Konkurseröffnungsbeantragung möglich:
- von Amtes wegen, nach Ausschlagung
- Der Nachlasskonkurs wird (ebenfalls) durch Entscheid des Konkursrichters eröffnet, nach Überweisung der (Ausschlagungs-)Akten durch den Erbschaftsrichter bzw. die Erbschaftsbehörde von Amtes wegen (vgl. SchKG 193, Einleitungssatz).
- Antrag eines Gläubigers
- im Falle von ZGB 594
- Kostenvorschusspflicht des Gläubigers (Vgl. BGer 5A_843/2011 vom 11.06.2012)
- Beschwerderecht des Gläubigers
- https://law.ch/lawinfo/schkg-beschwerde/
- vgl. auch SchKG 193 Abs. 3
- im Falle von ZGB 594
- Antrag eines Erben
- vgl. SchKG 193 Abs. 3
Literatur
- AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2012, § 38, Rz 41 ff. + § 39, Rz 8 f.
Judikatur
- Kostenvorschuss
- BGer 5A_843/2011 vom 11.06.2012
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:AussonderungEinleitung zur AussonderungAutoren:BetreibungsaufhebungEinleitung zur Betreibungsaufhebung / Betr...Autoren:SchKG-FeststellungsklageEinleitung zur SchKG-FeststellungsklageAutoren:LastenverzeichnisEinleitung zum LastenverzeichnisAutoren:SchKG-Abtretung / SchKG 260Einleitung zur SchKG-AbtretungAutoren:ZwischenbilanzEinleitung zur Zwischenbilanz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht