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Rechtsschutzversicherungen

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Anwaltsmonopol

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Seit Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) von 2011 ist die Vertretung vor Gericht in Zivil- und Strafsachen einem im Anwaltsregister eingetragenen (unabhängigen) Anwalt vorbehalten (vgl. ZPO 68 Abs. 2 bzw. StPO 127 Abs. 5 i.V.m. BGFA 4).

Für die berufsmässige Parteivertretung vor Zivil- und Strafgerichten besteht damit ein sog. „Anwaltsmonopol“.

Literatur

  • DÄHLER MANFRED, Umgang mit Rechtsschutzversicherungen, in: AnwaltsRevue 11/12/2015, S. 1 ff.
  • STOESSEL GERHARD, Rechtsschutzversicherungen und Anwaltsmonopol – eine Entgegnung, in: AnwaltsRevue 10/2009, S. 472 ff.

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