LAWINFO

Rechtsschutzversicherungen

QR Code

Tipps

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Prüfen Sie folgende Fragen:

Allgemeines

  • Brauche ich überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?
    • Personen am Existenzminimum können unentgeltlich prozessieren.
    • Personen in finanziell guten Verhältnissen können im Streitfall selber zum Portemonnaie greifen.
  • Welche Streitigkeiten will ich aufgrund meines Risikoprofils gedeckt haben?
  • Übernimmt der Anbieter bei nicht gedeckten Bereichen wie Familien- und Erbrecht sowie Nachbarrecht eine Konsultation bei einem Anwalt oder wird man nur intern beraten? Wie oft darf man sich mit solchen Anliegen an den Versicherer wenden?
  • Freie Anwaltswahl: Besteht ein Anspruch auf freie Anwaltswahl oder nur Kulanz? Freie Anwaltswahl als Abschlussbedingung mit Policenvermerk!
  • Ist die Mediation (Schlichtungsverfahren) gedeckt?
  • Leistungskürzungen: Verzichtet der Anbieter auf Leistungskürzungen wegen Grobfahrlässigkeit? Wegbedingung der Leistungskürzung aushandeln.
  • Vertragsdauer: 1 Jahr (empfehlenswert) oder Vorteile bei längerer Vertragsdauer (zB gleich bleibende Prämie)?
  • Deckungsbeginn: meistens 3 Monate nach Vertragsschluss.
  • Schadenmeldung: Erkundigen Sie sich beim Anbieter, was er unter dem von ihm in den AVB verwendeten Begriff «sofortige» oder «unverzügliche» Meldung versteht.

Verkehrsrechtsschutz

  • Wer ist mit welchen Fahrzeugen (auch Boote?) versichert?
  • Sind Ersatzfahrzeuge oder Mietwagen versichert?
  • Welche Leistungen werden ausgeklammert?

Privatrechtsschutz

  • Wer ist in welcher Funktion (Arbeitnehmer, Hauseigentümer, Vereinsmitglied usw.) versichtert?
  • Welche Kollektivversicherungen als Arbeitnehmer, Hauseigentümer, Mieter sind bereits vorhanden?
  • Auf welche Bereiche erstreckt sich die Rechtsschutzversicherung (selbständige Erwerbstätigkeit, Bauvorhaben, Geldanlagen usw.)?
  • Gibt es sog. Mindeststreitwerte (= Selbstbehalt)? Was wird ausgeklammert?

Familienrechtsschutz

  • Lassen Sie sich -sofern in den AVB nicht deutlich festgelegt- den Umfang des Begriffes «Familie» näher umschreiben: Handelt es sich nur um verwandtschaftliche Familienmitglieder, genügt die gleiche Wohnadresse oder sind auch die Mitglieder einer Wohngemeinschaft (WG) gemeint?

Betriebsrechtsschutz

  • Welche natürlichen und juristischen Personen sind versichert?
  • Wer ist in welcher Eigenschaft versichert (Voll- und Teilzeitangestellte, Unterakkordanten, Familienangestellte)? Ist es notwendig, versicherte Personen in der Police zu nennen?
  • Auf welche Rechtsbereiche erstreckt sich die Rechtsschutzversicherung? Welche Güter, Mobilien und Immobilien sind versichert?
  • In welchen Fällen besteht eine Deckung (baubewilligungspflichtige Bauvorhaben, Schuldübernahmeverträge, Immobilienkaufverträge usw.)?
  • Wie hoch ist der Mindeststreitwert (= Selbstbehalt)?
  • Ab wann gilt der Rechtsschutz?

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.