Einleitung
Vermietungsgrundlagen und Mieterwünsche
Matchentscheidend sind die beiderseitigen Vermietungsvoraussetzungen und Raumvorgaben:
- Vermieter
- Angebot eines blossen Grundausbaus (zB zur Erstvermietung)
- Angebot von Räumen mit vorbestandener Raumeinteilung
- Vorgabe des Vermieters, dass nur eine Rohbaumiete möglich ist
- Mieter
- Vorgabe des völlig eigenen Raum-Layouts
- Wunsch der Anpassung einer vorbestandenen Raumeinteilung an die mieter-seitigen Geschäftsabläufe und Arbeitsprozesse
- Keine besonderen Anforderungen an die Raumeinteilung (selten)
Verhandlung
Der Individual- bzw. Endausbau ist zunächst Verhandlungsgegenstand. Denkbar sind:
- Eigentümerausbau
- Mieterausbau (MAB)
- siehe nachfolgend
- Mieterumbau (punktuelle Eingriffe in den vorbestandenen Endausbau)
Endausbau und Kostentragung
Die Bewerkstelligung des Mieterausbaus (auch: Individualausbau bzw. Endausbau) kann partei-, besteller- und kostenmässig verschieden erfolgen:
Mieterbau
Tritt der Mieter bei den am Endausbau beteiligten Unternehmern als Besteller auf, liegt ein sog. „Mieterbau“ vor, deren Auswirkungen erläutert werden unter:
- Mieterbau
- mieterbau.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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