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Rohbaumiete / Miete Rohbau

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MAB in Mieter-Namen + auf Mieter-Rechnung

Rechtsgebiet:
Rohbaumiete / Miete Rohbau
Stichworte:
Rohbaumiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mieter erledigt den Individualausbau auf in eigenem Namen und auf eigene Rechnung:

Neubau / Erstvermietung

  • Der Endausbau sollte nur nach vorheriger Freigabe des Vermieters und Übernahme von Unternehmern des Rohbaus (Elektro / Heizung / Lüftung / Sanitäranlagen / Kälteanlagen / etc.) erfolgen
    • To do’s
      • Mieter sollte (vor Mietvertragsunterzeichnung) für das eigene Layout eine Projektentwurf und einen verbindlichen (Innen-)Architekten-Kostenvoranschlag beschaffen
      • Abnahmeprotokolle der Grundausbau-Unternehmer vom Vermieter verlangen
      • Schnittstellentauglichkeit von mieter-seitigen Unternehmern (vor Mietvertragsunterzeichnung) beurteilen bzw. abklären lassen
      • Aufforderung zur Offertstellung an die Handwerker der vom Endausbau betroffenen Gewerke
      • etc.

Bestandesbaute / Folgevermietung

  • Ausgangslage ist hier meistens das vom Vormieter zurückgelassene Raumlayout, welches zu entfernen ist oder angepasst werden muss
    • Sofern und soweit ein neuer Individualausbau erfolgen soll, stellt sich für Verhandlung und Regelung die Kostentragungs-Frage: Wer bezahlt den Abbruch bzw. Rückbau des vorbestandenen Innenausbaus? Für den neuen Ersatzinnenausbau stellen sich dann die gleichen Fragen der Ausbauvorbereitung, mit der Einschränkung, dass ein Einbezug der Grundausbau-Unternehmer in der Regel nicht mehr stattfindet
    • Innere Umbauten, Anpassungen oder Änderungen sind den gleichen Achtsamkeitspunkten wie beim Neubau-Endausbau unterworfen (siehe oben)
  • Aufgrund des Akzessionsprinzips wird der End- oder Individualausbau Bestandteil der dem Vermieter gehörenden Baute
  • Verhinderung Bauhandwerkerpfandrecht
    • Prüfung der Bonität des Mieters
    • Vorlage einer Bankgarantie
    • Aufnahme einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag
    • vgl. auch Mieterbau-Risiken

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