Der mietrechtlichen Erscheinungsform der Rohbaumiete kam bisher in der Praxis grosse Bedeutung zu.
Die Rohbaumiete hat den „Mieterausbau“, bei welchem der Mieter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung endausgebaute Räume umbaute oder änderte.
Zur Zeit mutiert der Büro- und Gewerberaum-Mietmarkt infolge eines Flächenüberangebots vom Vermieter- zum Mietermarkt. Mietinteressenten können – je nach Lage – vom Vermieter einen Eigentümer-Innenendausbau verlangen. Damit sind nicht nur die „Mieterausbau“-Zeiten zurückgekehrt, sondern die Mieter wollen den Wunsch-Innenendausbau wie bei der Rohbaumiete vom Eigentümer erstellt und bezahlt haben.
Literatur
- FUTTERLIEB RAOUL, Tücken des Mieters – Bauliche Änderungen des Mietobjektes durch den Mieters haben an Bedeutung gewonnen. Sie bergen aber für die Vertragsparteien Risiken, die es abzuwägen gilt und vom Vermieter möglichst klein gehalten werden müssen, in: immobilia, April 2012, S. 30 ff.
- STILLHART PATRIK, Die Rohbaumiete bei Geschäftsräumen ist passé, in: NZZdomizil, Haus und Markt, vom 26./27.03.2016, S. 1
- BÜRGI-SCHNEIDER GUDRUN / BÜRGI URS, Schweiz: Rohbaumiete oder Eigentümerausbau?, in: Swiss circle-Heft MIPIM 2017, S. …
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:MietprozessEinleitung zum Mietprozess / Mietrechtlich...Autoren:EigenbedarfEinleitung zur Kündigung aus EigenbedarfAutoren:MietertodEinleitung zum Mietertod / Tod eines MietersAutoren:MietzinshinterlegungEinleitung zur Mietzinshinterlegung / Hint...Autoren:GastromieteEinleitung zur Gastromiete / zum gastgewer...Autoren:WohnungsmieteEinleitung: Wohnungsmiete
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht