Meistens haben die Vermieter paritätische Standard-Mietverträge, die sie unterbreiten und von denen sie nicht abweichen wollen.
Auch bei den Änderungswünschen spielt die Marktlage (Vermietermarkt oder Mietermarkt), wobei bei beiden Parteien entweder nach der groben Priorisierung
- „Must have or nice to have“
nach der MoSCoW-Methode vorgehen (siehe Box unter):
Vertragsredaktor oder nicht Vertragsredaktor:
- Vertrags-Redaktor
- Der Vertragsredaktor hat den Vorteil, dass er dasjenige reinnehmen und schreiben kann, was er will (natürlich sollte aus Anstand und Abredetreue die mündliche Vereinbarung in schriftlicher Form abgebildet werden)
- Vertrags-„Reaktor“
- Derjenige, der den Vertrag von der anderen Partei zur Prüfung und Stellungnahme zugestellt erhält, hat den Vorteil, dass der Vertragsredaktor begünstigende Formulierungen und bei nicht verhandelten Punkten vorteilhafte Konditionen wählt, die man selber sich nicht getrauen würde und, dass man den Text ergänzen oder ändern kann
All dies macht solche Verhandlungen ebenso spannend wie herausfordernd.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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