LAWINFO

Rohbaumiete / Miete Rohbau

QR Code

Entscheid zur Mietvertragsredaktion

Rechtsgebiet:
Rohbaumiete / Miete Rohbau
Stichworte:
Rohbaumiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Meistens haben die Vermieter paritätische Standard-Mietverträge, die sie unterbreiten und von denen sie nicht abweichen wollen.

Auch bei den Änderungswünschen spielt die Marktlage (Vermietermarkt oder Mietermarkt), wobei bei beiden Parteien entweder nach der groben Priorisierung

  • Must have or nice to have“

nach der MoSCoW-Methode vorgehen (siehe Box unter):

Vertragsredaktor oder nicht Vertragsredaktor:

  • Vertrags-Redaktor
    • Der Vertragsredaktor hat den Vorteil, dass er dasjenige reinnehmen und schreiben kann, was er will (natürlich sollte aus Anstand und Abredetreue die mündliche Vereinbarung in schriftlicher Form abgebildet werden)
  • Vertrags-„Reaktor“
    • Derjenige, der den Vertrag von der anderen Partei zur Prüfung und Stellungnahme zugestellt erhält, hat den Vorteil, dass der Vertragsredaktor begünstigende Formulierungen und bei nicht verhandelten Punkten vorteilhafte Konditionen wählt, die man selber sich nicht getrauen würde und, dass man den Text ergänzen oder ändern kann

All dies macht solche Verhandlungen ebenso spannend wie herausfordernd.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.