Das vor Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) am 01.01.2011 in den meisten Kantonen – aber unterschiedlichen Namen – bekannte Institut des Schlichtungsverfahrens hat eine Stärkung erfahren.
Obwohl der Gesetzgeber ein taugliches und effizientes Mittel der aussergerichtlichen Streitbeilegung geschaffen hat, zeigen die ersten Erfahrungen, dass es doch da und dort noch Regelungslücken gibt oder gewisse Partei- und Verfahrens-Konstellationen nicht bedacht wurden.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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