Der „Rechtsbeistand“ ist jener, der die Interessen folgender Personen in Strafuntersuchungs- und / oder Strafverfahren beteiligten Personen berät und / oder vertritt:
- Beschuldigte Person
- Privatkläger
- Andere Verfahrensbeteiligte
Literatur
- OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, S. 135, Rz 405
Judikatur
- BGer 1B_26/2014, Erw. 2