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Strafverteidiger

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Amtliche Mandate

Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Kosten der amtlichen Verteidigung gelten folgende Kostentragungsregeln und Kostenumlagebestimmungen:

  • Vorabtragung

    • Die Kosten für die amtliche Verteidigung werden zunächst vom Staat bezahlt
  • Kostenbelastung bei Verurteilung

    • Wird der Beschuldigte verurteilt, so kann der Staat von ihm die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückfordern
  • Rückforderung

    • Eine Rückforderung ist nur zulässig, sofern und soweit die finanzielle Lage des Verurteilten dies zulässt
  • Vgl. auch
    •  

Literatur

  • Merkblatt Amtliche Mandate in Strafuntersuchungen gegen Erwachsene, Version 1.1.2016
  • Vorentwurf zu einer schweizerischen Strafprozessordnung, Art. 133 ff. und Begleitbericht [Begleitbericht VE-StPO/CH] Ziff. 234 S. 95 ff.
  • OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020
  • SCHMID NIKLAUS, Strafprozessrecht, 4. Aufl. 2004, Rz. 483 ff.
  • HAUSER ROBERT / SCHWERI ERHARD / HARTMANN KARL, Schweizerisches Strafprozessrecht, 6. Aufl. 2005, § 40 Rz. 10 ff.
  • MÜLLER JÖRG P., Grundrechte in der Schweiz, 3. Aufl. 1999, S. 551 Fn. 53
  • SCHMID NIKLAUS, «Anwalt der ersten Stunde», in: Festschrift für Stefan Trechsel, Zürich 2002, S. 745/761
  • BOLL DAMIAN, „Verteidigung der ersten Stunde“ gemäss Schweizerischer StPO“ – Der Anspruch auf Verteidigerbeistand bei der ersten Beschuldigteneinvernahme, Diss. Zürich 2020

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