Enthält der asset deal unter steuerpflichtigen Personen Lieferungen und (Dienst-)Leistungen, die in der Schweiz gegen Entgelt erfolgen, so ist der dadurch entstehende steuerbare Umsatz zum aktuellen MWST-Satz zu versteuern, wobei die MWST dem Käufer überbunden werden kann.
Ob und inwieweit bloss das sog. „Meldeverfahren“ (MWSTG 47 Abs. 3) genügt, ist im konkreten Einzelfall zu prüfen.
Solidarhaftung des Betriebs-Käufers für vor dem Kauf beim Verkäufer entstandene MWST-Schulden!
- Aufgrund von MWSTG 15 Abs. 1 lit. d und MWSTG 16 Abs. 2 tritt der Unternehmenskäufer in die steuerlichen Rechte und Pflichten des übernommenen Unternehmens ein (gesetzlich angeordnete Schuldübernahme)
- (Solidar-)Haftung: Für vor der Betriebsübernahme entstandene MWST-Schulden des Verkäufers
- Dauer: 3 Jahre
- Beginn der 3-jährigen Solidarhaftungsfrist: ab Mitteilung der Steuerverwaltung
- Soll auch gelten, wenn im Rahmen des asset deals nur Aktiven und keine Passiven übertragen werden.