Sofern und soweit notwendig, ist während der Phase „Post-signing and pre-closing“ die Bewilligung der Wettbewerbsbehörde (WEKO) einzuholen.
Informationen zur WEKO finden Sie unter Bundesverwaltung » Wettbewerbskomission
Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf
Sofern und soweit notwendig, ist während der Phase „Post-signing and pre-closing“ die Bewilligung der Wettbewerbsbehörde (WEKO) einzuholen.
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