Der Eintritt eines neuen Gesellschafters führt zu einer Abwachsung der Rechte bei den bisherigen Gesellschaftern und zu einer Anwachsung beim neuen Gesellschafter.
Der Eintritt des neuen Gesellschafters erfordert
- ein Verpflichtungsgeschäft über die Änderung im Personenbestand zum Gesellschaftervertrag
- die Verfügungsgeschäfte wie
- Abtretung/Zession und Schuldübernahme bzw.
- Zahlung der Einkaufssumme.