Es geht hier um die Vorbereitung der Vollzugshandlungen:
- Finanzieller Vollzug (unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung)
- Alimentierung des escrow-Konto
- Bereitstellung der Aktien(aus eventuellem Depot)
- Vorbereitung des Indossaments bei Namenaktien
- Vorbereitung der Uebergabe der Inhaber- oder Namenaktien (Empfangsschein)
- Vorbereitung einer allf. a.o. GV
- Nachholung der Genehmigung von Jahresabschlüssen und Beschlussfassung über Gewinn- bzw. Verlustverwendungen
- Décharge-Erteilung
- Demissionserklärungen bisheriger Organe
- Neuwahlen der vom neuen Eigner vorgesehenen Organpersonen
- Handelsregisteranmeldung für die Organmutationen
- uam.
Übertragungsvoraussetzungen im Überblick | |||
---|---|---|---|
Gegenstand | AG | GmbH | |
Inhaberaktien | Namenaktien | ||
Gültiges Grundgeschäft | X | X |
x Einfache Schriftlichkeit (OR 785 Abs. 1) |
Zustimmung der Gesellschafterversammlung | — | — |
x (OR 786 Abs. 1 und 2 Ziff. 1) |
Besitzesübertragung (Traditionssurrogat) | X | X | — |
Indossament | — | x oder | — |
Zession | — |
x (wenn Ordrepapier, OR 974) |
x (OR 785 Abs. 1) |
Stammanteile als Namenpapiere ausgestaltet | — | — |
x Besitzesübertragung (Traditionssurrogat) |
Verfügungsbefugnis | X | X | X |
Gutglaubensschutz | Ja | Ja | Nein |
Aktienbucheintrag | — | Ja (OR 686) | — |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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