Der letter of intent (LOI) ist die Absichtserklärung im Hinblick auf beabsichtigte Detail-Vertragsverhandlungen.
Verbindlicher Vertragsinhalt
Typischerweise zählen zum LOI-Inhalt
- Vereinbarung Sicherstellung ernsthafter Verhandlungen
- Sofern und soweit nicht separat bereits geschlossen:
- Vereinbarung über die Durchführung einer Due Diligence (Investor Due Diligence)
- Vereinbarung über die Folgen eines Verhandlungsabbruches
- Tragung der eigenen Beratungs- und Vertretungskosten
- Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
- etc.
Unverbindlicher Vertragsinhalt
Weitergehende rechtliche Wirkungen und Bindungen sind meist weder gewollt noch erwünscht.
Folge ist ein LOI-Teil mit einer Unverbindlichkeitsabrede insbesondere zu den Themen:
- Kaufgegenstand
- Kaufpreis
- Zusicherungen
- Gewährleistung.
Absichtserklärung
Die Absichtserklärung wird in der Praxis auch bezeichnet:
- Memorandum of Understanding (MoU)
- Heads of Agreement
- Term Sheet
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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