Der letter of intent (LOI) ist die Absichtserklärung im Hinblick auf beabsichtigte Detail-Vertragsverhandlungen.
Verbindlicher Vertragsinhalt
Typischerweise zählen zum LOI-Inhalt
- Vereinbarung Sicherstellung ernsthafter Verhandlungen
- Sofern und soweit nicht separat bereits geschlossen:
- Vereinbarung über die Durchführung einer Due Diligence (Investor Due Diligence)
- Vereinbarung über die Folgen eines Verhandlungsabbruches
- Tragung der eigenen Beratungs- und Vertretungskosten
- Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
- etc.
Unverbindlicher Vertragsinhalt
Weitergehende rechtliche Wirkungen und Bindungen sind meist weder gewollt noch erwünscht.
Folge ist ein LOI-Teil mit einer Unverbindlichkeitsabrede insbesondere zu den Themen:
- Kaufgegenstand
- Kaufpreis
- Zusicherungen
- Gewährleistung.
Absichtserklärung
Die Absichtserklärung wird in der Praxis auch bezeichnet:
- Memorandum of Understanding (MoU)
- Heads of Agreement
- Term Sheet