Unfreundliche Unternehmensübernahmen oder Übernahmeversuche werden regulatorisch durch die am 01.01.1998 in Kraft getretenen Bestimmungen zum Übernahmerecht im Börsengesetz (BEHG) bestimmt.
In der Praxis sind seither verschiedene Angriffs- und Abwehrmassnahmen auszumachen gewesen. Für potentielle Übernehmer führt selten ein Weg am Mittel des öffentlichen Übernahmeangebots vorbei.