Share Deal
Bei den Kapitalgesellschaften sind nicht die Anteilsinhaber, sondern die Gesellschaften Rechtsträger von Aktien und Passiven. Dies führt dazu, dass die Veräusserung der Anteilsrechte (share deal) zu einer Veräusserung der Gesellschaften führt.
Anteilsrechte als Kaufsgegenstand:
- Die veräusserten Anteilsrechte verschaffen dem Erwerber die Kontrolle über den Rechtsträger.
- Die Kontrolle über den Rechtsträger bringt dem Erwerber zugleich den Einfluss über das der Gesellschaft gehörende Unternehmen.
Asset Deal
Trotz Kapitalgesellschaft bleibt es den Parteien möglich, für alle Aktiven und Passiven oder ein Teil davon einen Asset deal zu schliessen.
Gründe:
- Der Erwerber hat nur an bestimmten Aktiven und Passiven ein Interesse; das Restvermögen und der Rechtsträger interessieren ihn nicht.
- Der Erwerber will latente oder verborgene Risiken mit einem share deal nicht übernehmen.
- und dergleichen mehr.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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