Der Unternehmer überlässt bei der Unternehmenspacht (vgl. OR 275 ff.) sein Unternehmen dem Pächter zum Gebrauch. Der Pächter hat das Pachtobjekt zu nutzen und einen Pachtzins zu bezahlen. In der Praxis ist die Unternehmenspacht selten; bekannte Anwendungsbeispiele sind die Metzgerei, die Bäckerei, das Restaurant, das Hotelunternehmen und Handwerksbetriebe.
Übersicht: Die Pachtlösung
Vorteile
- Alternative zu Management- oder Verkaufslösung
- Laufender Ertrag ähnlich einer Nutzniessung
- Übergangslösung bis Nachfolger einer späteren Generation übernahmereif ist
Nachteile
- Auch ein Pächter kann den Betrieb herunterwirtschaften
- Nichtwiedergutzumachender Imageschaden bei mehreren Pächterwechseln
- Verpächter geht Bezug zu Tagesgeschäft und Branchenentwicklung verloren
- Fehlende Mittel für Investitionen bzw. heikle Pachtzinsanhebung während Vertragsdauer
- Abhängigkeit
Tipps
- Pächter einem „Unternehmenstest“ unterziehen
- Referenzen verlangen und prüfen
- Abklären, ob Ehefrau und Familie Vorhaben des Pächters mitträgt
- Tragbarkeit prüfen
- Businessplan von Pächter verlangen
- Lastschriftverfahren/Dauerauftrag für Pachtzins verlangen
- Pachtvertrag mit Depot und/oder Lebensversicherung auf das Leben des Pächters, zG Verpächter
- Im voraus klare Vorstellungen zu Exit bilden (Verkauf Unternehmen und/oder Immobilie / Liquidation)
Download
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.