Der Unternehmer überlässt bei der Unternehmenspacht (vgl. OR 275 ff.) sein Unternehmen dem Pächter zum Gebrauch. Der Pächter hat das Pachtobjekt zu nutzen und einen Pachtzins zu bezahlen. In der Praxis ist die Unternehmenspacht selten; bekannte Anwendungsbeispiele sind die Metzgerei, die Bäckerei, das Restaurant, das Hotelunternehmen und Handwerksbetriebe.
Übersicht: Die Pachtlösung
Vorteile
- Alternative zu Management- oder Verkaufslösung
- Laufender Ertrag ähnlich einer Nutzniessung
- Übergangslösung bis Nachfolger einer späteren Generation übernahmereif ist
Nachteile
- Auch ein Pächter kann den Betrieb herunterwirtschaften
- Nichtwiedergutzumachender Imageschaden bei mehreren Pächterwechseln
- Verpächter geht Bezug zu Tagesgeschäft und Branchenentwicklung verloren
- Fehlende Mittel für Investitionen bzw. heikle Pachtzinsanhebung während Vertragsdauer
- Abhängigkeit
Tipps
- Pächter einem „Unternehmenstest“ unterziehen
- Referenzen verlangen und prüfen
- Abklären, ob Ehefrau und Familie Vorhaben des Pächters mitträgt
- Tragbarkeit prüfen
- Businessplan von Pächter verlangen
- Lastschriftverfahren/Dauerauftrag für Pachtzins verlangen
- Pachtvertrag mit Depot und/oder Lebensversicherung auf das Leben des Pächters, zG Verpächter
- Im voraus klare Vorstellungen zu Exit bilden (Verkauf Unternehmen und/oder Immobilie / Liquidation)
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Weiterführende Informationen
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