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Urkundendelikte / Urkundenfälschung

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Verfahrensgrundsätze

Rechtsgebiet:
Urkundendelikte / Urkundenfälschung
Stichworte:
Urkundendelikte, Urkundenfälschung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für das Strafverfahren gelten folgende Verfahrensgrundsätze, die von den Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten im Umgang mit Beschuldigten zwingend zu beachten sind (StPO 3 – 11):

  • Achtung der Menschenwürde und des Fairnessgebots
    • Grundsatz von Treu und Glauben
    • Verbot des Rechtsmissbrauchs
    • Gleichbehandlung aller Verfahrensbeteiligter
    • Gewährung des rechtlichen Gehörs
  • Richterliche Unabhängigkeit
    • Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
    • Strafbehörden orientieren sich nur nach dem geltenden Recht
  • Untersuchungsgrundsatz
    • Abklärung aller für die Beurteilung von Tat und Täter bedeutsamen Tatsachen
    • Gleichwertige Untersuchung der belastenden und entlastenden Umstände
  • Anklagegrundsatz
    • Gerichtliche Beurteilung einer Straftat nur bei Anklageerhebung mit genauer Sachverhaltsschilderung
    • Anklageschrift bestimmt Prozessgegenstand
    • Gebundenheit des Strafgerichts an die Anklageschrift
  • Unschuldsvermutung
    • Unschuld gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung (Grundsatz „in dubio pro reo“)
    • Anklagebehörde obliegt der Schuldnachweis
    • Anklagebehörde trägt Folgen der Beweislosigkeit
  • Freie richterliche Beweiswürdigung
    • Freie Beweiswürdigung des Strafgerichts
    • Keine Hierarchie der Beweismittel
    • Keine Liste zulässiger Beweismittel

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