Für das Strafverfahren gelten folgende Verfahrensgrundsätze, die von den Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten im Umgang mit Beschuldigten zwingend zu beachten sind (StPO 3 – 11):
- Achtung der Menschenwürde und des Fairnessgebots
- Grundsatz von Treu und Glauben
- Verbot des Rechtsmissbrauchs
- Gleichbehandlung aller Verfahrensbeteiligter
- Gewährung des rechtlichen Gehörs
- Richterliche Unabhängigkeit
- Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
- Strafbehörden orientieren sich nur nach dem geltenden Recht
- Untersuchungsgrundsatz
- Abklärung aller für die Beurteilung von Tat und Täter bedeutsamen Tatsachen
- Gleichwertige Untersuchung der belastenden und entlastenden Umstände
- Anklagegrundsatz
- Gerichtliche Beurteilung einer Straftat nur bei Anklageerhebung mit genauer Sachverhaltsschilderung
- Anklageschrift bestimmt Prozessgegenstand
- Gebundenheit des Strafgerichts an die Anklageschrift
- Unschuldsvermutung
- Unschuld gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung (Grundsatz „in dubio pro reo“)
- Anklagebehörde obliegt der Schuldnachweis
- Anklagebehörde trägt Folgen der Beweislosigkeit
- Freie richterliche Beweiswürdigung
- Freie Beweiswürdigung des Strafgerichts
- Keine Hierarchie der Beweismittel
- Keine Liste zulässiger Beweismittel
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:BeschimpfungEinleitung zur BeschimpfungAutoren:Üble NachredeEinleitung zur üblen NachredeAutoren:VermögensdelikteEinleitung zu VermögensdeliktenAutoren:Churning / Twisting / OvertradingEinleitung zu Churning / Twisting / Overtr...Autoren:StalkingEinleitung zu StalkingAutoren:EhrverletzungEinleitung zur Ehrverletzung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht