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Verjährung

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Checkliste: Beginn der Verjährungsfrist

Rechtsgebiet:
Verjährung
Stichworte:
Beginn Verjährungsfrist, Checkliste, Verjährung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste „Beginn der Verjährungsfrist“

Grundsatz: Fristauslösung durch Fälligkeit

  • Fälligkeit ist fristauslösendes Ereignis

Ausnahmen: Keine Anknüpfung an Fälligkeit

    • Kündigung
      • Beginn der Verjährungsfrist mit dem Tage, auf den die Kündigung erstmals zulässig ist
    • Periodische Leistungen
      • Forderungsrecht im Ganzen
        • Beginn der Verjährungsfrist mit der Fälligkeit der ersten Teilforderung (vgl. OR 131 Abs. 1)
      • Teilforderungen
        • Beginn der Verjährungsfrist mit der Fälligkeit der betreffenden (jeweiligen) Teilforderung
    • Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung + Späterfüllung
      • Beginn der Verjährungsfrist für diese Ersatzansprüche mit dem Verjährungsbeginn der ursprünglichen Hauptforderung
    • Schadenersatzansprüche wegen Schlechterfüllung + culpa in contrahendo
      • Schlechterfüllung und culpa in contrahendo
        • Verjährungsbeginn mit dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung
      • Forderungen auf Schadenersatz und Genugtuung aus vertragswidriger Körperverletzung
        • Relative Frist
          • Beginn Verjährung mit Kenntnis des Schadens
        • Absolute Frist
          • Beginn am Tag, an welchem das schädigende Verhalten erfolgte oder aufhörte
    • Deliktsansprüche
      • Relative Verjährungsfrist
        • Verjährungsbeginn ab Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen
      • Absolute Verjährungsfrist
        • Verjährungsbeginn ab dem Tag, an welchem das schädigende Verhalten erfolgte oder aufhörte
    • Bereicherungsansprüche
      • Relative Verjährungsfrist
        • Verjährungsbeginn ab Kenntnis des Bereicherungsanspruchs
      • Absolute Verjährungsfrist
        • Verjährungsbeginn mit Entstehung des Bereicherungsanspruchs

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