Die Schadenersatzansprüche aus Schlechterfüllung (= positive Vertragsverletzung nach OR 97) unterstehen folgenden Verjährungsregeln:
Grundsatz
- Verjährung nach der ordentlichen 10-jährigen Verjährungsfrist von OR 127
Präzisierungen
- Schadenersatzansprüche bezüglich Schuldverhältnisse mit a.o. Verjährung
- Anwendbarkeit der 10-jährigen Verjährungsfrist auch bei Basis-Schuldverhältnissen, bei denen OR 128 eine kürzere, 5-jährige Verjährungsfrist vorsieht
- Rückabwicklungsansprüche nach OR 109 Abs. 1 und OR 119 Abs. 2
- 10-jährige Verjährungsfrist
- Forderung aus negativem Vertragsinteresse nach OR 109 Abs. 2
- 10-jährige Verjährungsfrist
Literatur
- GAUCH PETER / SCHLUEP WALTER R. / EMMENEGGER SUSAN, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, ohne ausservertragliche Haftpflicht, Band II, 10. Auflage, Zürich 2014, N 3287 ff.
- SEILER PHILIPPE, Die Verjährung von Schadenersatzforderungen aus positiver Vertragsverletzung, Zürich / St. Gallen 2011
- KOLLER ALFRED, Die Verjährung bei der Rückabwicklung von Verträgen, in: BR/DC 1/2006, S. 4 ff.
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