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Verlagsvertrag

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Begriff

Rechtsgebiet:
Verlagsvertrag
Stichworte:
Verlag, Verlagsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kurzdefinition

Überlassung eines literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werks zur Publikation

Langdefinition

Mit dem Verlagsvertrag verpflichtet sich der Verlaggeber als Werkurheber, dem Verleger ein wissenschaftliches, literarisches oder künstlerisches Werk zum Zwecke der Herausgabe (Vervielfältigung und Vertrieb) zu überlassen

Legaldefinition

„Durch den Verlagsvertrag verpflichten sich der Urheber eines literarischen oder künstlerischen Werkes oder seine Rechtsnachfolger (Verlaggeber), das Werk einem Verleger zum Zwecke der Herausgabe zu überlassen, der Verleger dagegen, das Werk zu vervielfältigen und in Vertrieb zu setzen.“ (OR 380)

Synonyme

Publikationsrecht für ein fremdes Werk

Fremdsprachbegriffe

in Französisch

  • contrat d‘édition

in Italienisch

  • contratto di edizione

in Englisch

  • Publishing Contract

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