- = Publikationen, bei denen ein Dritter (Herausgeber) zwischen Autoren (Beitragsverfasser) und Verleger (als Organisations- und Bindeglied) auftritt
Grundlage
- Verlagsvertrag oder
- Gemischter Vertrag (Innominatkontrakt)
Rechtsnatur
- Rahmenvertrag
- Rahmenvertrag zu den Autorenverträgen
- Gemischter Vertrag
- Gemischter Vertrag mit Elementen des Werkvertrags und des Auftrags (vgl. HILTY RETO M., a.a.O.)
- Sofern und soweit der Herausgebervertrag auch die Konzeption des Werks umfasst, insbesondere die Art und Weise der Zusammenstellung durch Auswahl und Anordnung der Beiträge, entsteht ein Urheberrecht und es treten die Elemente des Verlagsvertrags hinzu (vgl. HOCHREUTENER INGE, a.a.O., S. 75)
Gegenstand
- Periodisch erscheinende Werke
- Zeitschriften
- Reihen
- Sammelwerke
- Von Verlag editiertes Fachbuch mit Beiträgen mehrerer Autoren
- Enzyklopädien
- Proceedings (zB Kongressbeiträge)
- Beitragswerk
- Vereinigung einzelner Beiträge zu einem Gesamtwerk
Herausgeber-Vertragsarten und -Vorgehen
- Je nach Funktion des Herausgebers ist das Herausgeber-Verleger-Rechtsverhältnis unterschiedlich
- Herausgeber erwirbt Urheberrecht am Werk und tritt als Verlaggeber gegenüber dem Verleger auf
- „Rechtsverhältnis Autor / Herausgeber“
- Herausgebervertrag
- „Rechtsverhältnis Herausgeber / Verlag“
- Verlagsvertrag
- „Rechtsverhältnis Autor / Herausgeber“
- (direkte) Verlagsverträge zwischen dem Verleger und den einzelnen Autoren
- Zustandekommen „Rechtsverhältnis Autor / Verleger“
- Herausgeber handelt zB als Stellvertreter des Verlegers
- Zustandekommen „Rechtsverhältnis Autor / Verleger“
- Herausgeber erwirbt Urheberrecht am Werk und tritt als Verlaggeber gegenüber dem Verleger auf
Herausgebervertrag
- Parteiautonomie
- Meistens individuelle Ausgestaltung zur Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse
Herausgeberfunktionen
- Subjektiv
- Auswahl und Gewinnung der Autoren
- Objektiv
- Festlegung inhaltliche Ausrichtung
- Auswahl des zu behandelnden Stoffes
- Aufstellung von einheitlichen Redaktionsrichtlinien
- Kontrolle der Manuskriptablieferungstermine durch die Autoren
- Prüfung der Manuskripte auf Veröffentlichungseignung
- Durchsicht der Fahnenabzüge (Vereinheitlichung und Korrekturkontrollen)
- Schlusskontrolle für die Erteilung des „Gut zum Druck“
Anwendungsfälle
- Grosswerke
- Schriftenreihen
Literatur
- HOCHREUTENER INGE, Urhebervertragsrecht im Verlagsbereich, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 74 f.
- HILTY RETO M., Basler Kommentar, N 4 Vorbemerkungen zu Art. 380 – 393 OR
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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