LAWINFO

Verlagsvertrag

QR Code

Unechter Verlagsvertrag

Rechtsgebiet:
Verlagsvertrag
Stichworte:
Verlag, Verlagsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • =   Verlagsvertrag, der das Verlegen von gemeinfreien Werken beinhaltet und mit welchem keine Urheberrechtsübertragung stattfindet

Gegenstand

  • Vervielfältigung und Vertrieb urheberrechtlich nicht geschützte Werke
  • Vervielfältigung und Vertrieb infolge Ablauf der Schutzdauer gemeinfrei gewordene Werke

Wesensmerkmal des unechten Verlagsvertrags steht nicht im Widerspruch zu jenem des echten Verlagsvertrages

  • Die Bestimmungen von OR 380 ff. taugen auch zur Erfassung des unechten Verlagsvertrages
  • Fehlender Urheberrechtsschutz vermittelt bloss die Abwehrrechte an den Verleger nicht

Literatur

  • HOCHREUTENER INGE, Urhebervertragsrecht im Verlagsbereich, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 71 ff,
  • TROLLER ALOIS, Zürcher Kommentar, N 1 zu OR 381
  • HILTY RETO M., Basler Kommentar, N 5 zu OR 380, m.w.H.
  • LÜDIN FRANK, Das Erlöschen des Verlagsrechtes  nach schweizerischem Urheber- und Obligationenrecht, Liestal 1950

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.