Beim Verlagsvertrag können Gerichtsstand und anwendbares Recht vertraglich vereinbart werden. In grenzüberschreitenden Verlagsverträgen wird von dieser Möglichkeit der Parteiautonomie Gebrauch gemacht.
Ohne solche Abreden im Verlagsvertrag zwischen einem ausländischen Vertrag und einem Autor (Verlaggeber) mit Wohnsitz in der Schweiz gilt:
Gerichtsstand
- Schweiz (Art. 2 Abs. 1 Lugano-Übereinkommen; IPRG)
Klage bezüglich Verlagsvertrag
- Recht desjenigen Staates, wo die Geschäftsniederlassung des Verlegers liegt (Art. 117 Abs. 2 IPRG)
Klage bezüglich Urheberrecht
- Recht gemäss Schutzlandprinzip (Art. 110 Abs. 1 IPRG)
- Wird die Entfernung einer Publikation von einem Repositorium in der Schweiz verlangt
- schweizerisches Recht
- Wird die Entfernung einer Publikation von einem Repositoriums in Deutschland verlangt
- deutsches Recht.
- Wird die Entfernung einer Publikation von einem Repositorium in der Schweiz verlangt
Weiteres ist im jeweiligen konkreten Einzelfall zu beurteilen.
Literatur
- Internationale Abkommen i.Z.m. der Rechtsabtretung
- WITTWEILER BERNHARD, Vertragsrecht in der kollektiven Verwertung, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 291 ff.