Allgemeines
Verlagsverträge sind seit der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts bekannt. In den damaligen Verlagsverträgen standen die Themen Korrekturmodalitäten, Honorarhöhe und Anzahl Freiexemplare sowie das Recht, im Verlagsvertrag das vererbbare Eigentum am Manuskript auf den Verleger zu übertragen im Vordergrund.
Buch- und Zeitschriftenverlage
Die Verlage lassen sich nach Sparten in zwei Kategorien differenzieren:
- Publikumsverlage
- Wissenschaftsverlage
Im Einzelnen
Heute ist der Verlagsvertrag sehr verbreitet:
Zeitungen / Zeitschriften
- Artikel und Beiträge werden oft aus Bekanntheits- und Imagegründen von (Fach-)Autoren ohne Entschädigung verfasst und durch den Verleger publiziert
- Der eine liefert das Werk, der andere druckt und verbreitet
- Hier sind vor allem konkludenten Verlagsverträge anzutreffen
Buchprodukte (Bücher oder „Beiträge an Sammelwerke“ und „grössere Beiträge an Zeitschriften“)
- Verleger und Verlaggeber schliessen hier meistens einen formellen Verlagsvertrag
Grundsätzlich ist ein Verlagsvertrag überall da anzutreffen, wo die Redaktionsarbeit nicht durch hauseigene Journalisten und Autoren des Verlegers redigiert werden.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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