Auch beim Verlagsvertrag gelten die Grundsätze von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft:
Verpflichtungsgeschäft
- = Verlagsvertrag
- + ev. Verpflichtungsgeschäft betreffend Urheberrechtsübertragung
Verfügungsgeschäft
- Für die Urheberrechtsübertragung bedarf es nicht nur des Verpflichtungs-, sondern auch des Verfügungsgeschäfts