OR 337d Abs. 1 entlastet den Arbeitgeber vom Beweis eines konkreten Schadens und gewährt ihm die Möglichkeit eine Pauschalentschädigung von 25 % des Monatslohnes zu verlangen.
Berechnung des Nettolohnviertels
- Nettolohnviertel zu den Ansätzen im Zeitpunkt des Nichteintritts oder des Verlassens der Stelle
- Anteil des 13. Monatslohns
- Gratifikationen u.E. nur, wenn der Anspruch des Arbeitnehmers entstanden ist
- Zulagen.
Der Nettolohnviertel ist auch in Fällen eines „untermonatigen“ Arbeitsverhältnisses geschuldet.
Geltendmachung des effektiven Schadens
Der Arbeitgeber kann einen höheren Schaden geltend machen » Geltendmachung des effektiven Schadens.
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