Grundsätzliches
Der Arbeitgeber hat Anspruch auf das sog. „positive Vertragsinteresse“, d.h. er soll so gestellt werden, wie wenn der Arbeitnehmer ordentlich auf den nächstmöglichen Termin gekündigt hätte.
Auch ist es dem Arbeitgeber oft nicht möglich binnen der 30-tägigen Frist für die Geltendmachung des Nettolohnviertels das effektive Schadensquantitativ zu ermitteln.
Hier finden Sie folgende Informationen zur Geltendmachung des effektiven Schadens:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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