Der Mietvertrag hat zu enthalten:
- objektiv und subjektiv wesentlicher Inhalt
- Bestimmung des Mietobjektes
- Verpflichtung des Vermieters, ein Mietobjekt in vertragsgemässem Zustand zu übergeben
- Verpflichtung des Mieters, den vereinbarten Mietzins und die Nebenkosten zu bezahlen
- Weiterer Inhalt
- Nutzungsbestimmungen
- Anzahl Personen im Haushalt
- Keine Tiere
- Outdoor-Verhalten
- usw.
- Hausordnung
- Unterwerfung des Mieters unter die Allgemeinen Vermietungsbedingungen (AVB)
- Allgemeine Vermietungsbedingungen (AVB)
- Nutzungsbestimmungen
- Conditio sine qua non-Inhalt
- Vertragspunkte, die für eine oder beide Parteien conditio sine qua non sind, d.h. Vertragselemente, ohne deren Einigung sie den Mietvertrag nicht schliessen würden
Weitere Detailinformationen:
- Mietvertrag für Wohnräume
- Notwendiger Inhalt
- Zulässiger (dispositiver) Inhalt
- Mietvertrag für Geschäftsräume
- Notwendiger Inhalt
- Gesetzlicher Inhalt
- Zulässiger (dispositiver) Inhalt
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.