Gegenpart des Vermieters ist regelmässig ein Mieter oder eine Mietergesamtheit (zB einfache Gesellschaft):
- Vermieter
- Grundeigentümer
- ein oder mehrere natürliche oder juristische Personen
- Stockwerkeigentümer
- Baurechtsnehmer
- Untervermieter
- bei Untermiete
- Grundeigentümer
- Mieter
- Nutzer
- ein oder mehrere natürliche oder juristische Personen
- Untermieter
- bei Untermiete
- Generalmieter
- Generalmieter mieten in der Regel auf langfristiger Basis entweder die Immobilie oder die Immobilie inklusive Mobiliar und vermieten die einzelnen Einheiten oder Zimmer weiter an die Endnutzer (Untermieter, Hotelgast, Coworking-Nutzer etc.)
- Zwischenmieter
- Nutzer von Industriebrachen auf bestimmte Dauer (vor der Neuüberbauung)
- Nutzer sog. Pop up-Stores
- Nutzer sog. Coworking-Spaces
- Nutzer
Bei mehreren Personen als Vermieter oder Mieter ist das Gesamthandverhältnis im weiteren Sinne zu klären, wobei eigentümerseits zwischen Gesamteigentum und Miteigentum zu unterscheiden ist und mieterseits das Bestehen eines Miteigentumsverhältnisses ausser Betracht fällt (vgl. Exkurs: Miteigentümergemeinschaft)
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.