Beim Gesamteigentum wird unterschieden in „Gesamteigentum im weiteren Sinne“ (i.w.S.) und in „Gesamteigentum im engeren Sinne“ (i.e.S.).
Gesamteigentum i.w.S. umfasst das Gesamteigentum i.e.S. und das Miteigentum, welches Gegenstand dieser Website bildet.
Miteigentum setzt kein Gemeinschaftsverhältnis unter den Beteiligten voraus. Voraussetzungslos können sie eine Sache oder ein Grundstück gemeinsam erwerben, ihre Anteile (Bruchteile oder Quoten) einzeln belasten, verpfänden oder veräussern.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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