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Vertragsmanagement

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Checkliste: Gestaltung internationaler Verträge

Rechtsgebiet:
Vertragsmanagement
Stichworte:
Vertragsmanagement
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Vertragsparteien
    • Fragen zum ausländischen Vertragspartner?
    • Formalitäten
    • Sprache
    • Anforderungen im Ausland
  • Vertragsgegenstand
  • Vertragsarten
  • Vertragsklauseln
    • Produktbeschreibung / Leistungsbeschreibung
      • Spezifikationen
      • Qualitätsanforderungen
      • Gewährleistung / Mängelrechte
        • Erweiterung (Zusicherungen)
        • Beschränkung / Wegbedingung (Freizeichnung)
    • Haftung
      • Haftungsbeschränkung
    • Liefer- und Abnahmepflichten
      • Modus operandi
        • Bei global getakteten Lieferketten enge Regelkorsetts für die eingebundenen Lieferanten durch die Hersteller
        • Risiken, die durch die Parteien nicht beeinflusst werden können, sollten partnerschaftlich getragen und nicht einer Partei alleine zugewiesen werden
      • Absicherung der Liefermöglichkeit
        • zB Verabredung eines sog. „Sicherheitslagers“ +
          • Kostentragung
          • Kontrolle der Sicherheitslager-Anlegung
            • am richtigen Ort
            • in der vereinbarten Menge
            • in der erforderlichen Qualität
        • zB Rahmenvertrags- und Sukzessivliefervertrags-Konstrukt
          • Rahmenvertrag
            • Rechtliches Korsett und Abrede, dass die kommerziellen Aspekte in den nachgelagerten produktspezifischen Kaufverträgen geregelt würden
          • Sukzessivlieferverträge
            • Produktspezifische Kaufverträge mit den
      • Anpassung (Berücksichtigung von Einkauf und Vertrieb)
        • (nachträgliche) Vertragsanpassung nur, wenn das Vertragsgleichgewicht unverhältnismässig aus dem Lot fällt
        • https://www.vertragsrecht.ch/besondere-vertragsarten/vertragsanpassung-an-veränderte-verhältnisse
    • Leistungsstörungen
      • Liefer- und Zahlungsverzögerungen
        • Rechte bei verspäteter Lieferung bzw. Zahlung
      • CH-Rechtsordnung
      • International
        • Unterscheidung in
          • Einfache Vertragsverletzungen
          • Schwere Vertragsverletzungen
      • Angloamerikanische Verträge
        • Verantwortungszuweisung auch von Lieferverzögerungen oder Lieferunterbrüchen durch äussere, nicht beherrschbare Einflüsse an den Lieferanten
        • Unterscheidung in
          • Force Majeure
            • Ereignis, welches von aussen auf das Vertragsverhältnis einwirkt, einen Schaden verursacht und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden kann
          • Hardship
            • Sachverhalte, die als Störung der Geschäftsgrundlage eingeordnet werden
            • zB Ereignisse, die die Vertragsparität von Leistung und Gegenleistung, wobei die Leistung möglich bleibt
          • Ereignisse möglichst genau antizipieren und Regelung, ob ein Ersatzlieferant zugezogen oder eine Nachproduzierung zulässig ist
    • Preisanpassung
      • Modus operandi
        • Abweichungen, die nicht unter Force Majeure fallen
        • zB stark erhöhte oder neue Steuern, Zölle und sonstige Abgaben
      • (nachträgliche) Vertragsanpassung nur, wenn das Vertragsgleichgewicht unverhältnismässig aus dem Lot fällt
        • https://www.vertragsrecht.ch/besondere-vertragsarten/vertragsanpassung-an-veränderte-verhältnisse
    • Beginn, Ende und Kündigung
      • Bei Dauerschuldverhältnissen wie
        • Rahmenvertrag
        • Sukzessivliefervertrag
    • Force Majeure (Höhere Gewalt)
      • Möglichkeiten bei
        • unvorhergesehenen Ereignissen
        • regulatorischen oder politischen Risiken (Protektionismus)
          • Absicherung durch vorausschauende Strategien
        • Austritt des Zielstaates aus einer Handels- oder Währungsunion o.ä.
          • zB Brexit
        • Höhere Gewalt
    • Absicherung / Sicherheiten
    • Streitbeilegung
    • Kenntnisnahme, Anerkennung und Unterwerfung bezüglich Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Standardklauseln
  • Spezialklauseln
  • Anwendbares Recht in internationalen Vertragssachverhalten
    • Allgemein
      • Festlegung des anwendbaren Rechts
        • Jede Partei tendiert i.d.R. dazu, das eigene Recht für anwendbar zu erklären
        • Einigungssuche, ev. Kompromiss beim Gerichtsstand (Drittland als Gerichtsstand)
      • Anwendbares Recht
    • Schweiz / IPRG etc.
    • Rom I
    • UN-Kaufrechtsübereinkommen (CSIG)
  • Gerichtsstand
  • Salvatorische Klausel

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