- Vertragsparteien
- Fragen zum ausländischen Vertragspartner?
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- Non-Disclosure Agreement (Geheimhaltungsvereinbarung)
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- Erweiterung (Zusicherungen)
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- Haftung
- Haftungsbeschränkung
- Liefer- und Abnahmepflichten
- Modus operandi
- Bei global getakteten Lieferketten enge Regelkorsetts für die eingebundenen Lieferanten durch die Hersteller
- Risiken, die durch die Parteien nicht beeinflusst werden können, sollten partnerschaftlich getragen und nicht einer Partei alleine zugewiesen werden
- Absicherung der Liefermöglichkeit
- zB Verabredung eines sog. „Sicherheitslagers“ +
- Kostentragung
- Kontrolle der Sicherheitslager-Anlegung
- am richtigen Ort
- in der vereinbarten Menge
- in der erforderlichen Qualität
- zB Rahmenvertrags- und Sukzessivliefervertrags-Konstrukt
- Rahmenvertrag
- Rechtliches Korsett und Abrede, dass die kommerziellen Aspekte in den nachgelagerten produktspezifischen Kaufverträgen geregelt würden
- Sukzessivlieferverträge
- Produktspezifische Kaufverträge mit den
- Rahmenvertrag
- zB Verabredung eines sog. „Sicherheitslagers“ +
- Anpassung (Berücksichtigung von Einkauf und Vertrieb)
- (nachträgliche) Vertragsanpassung nur, wenn das Vertragsgleichgewicht unverhältnismässig aus dem Lot fällt
- https://www.vertragsrecht.ch/besondere-vertragsarten/vertragsanpassung-an-veränderte-verhältnisse
- Modus operandi
- Leistungsstörungen
- Liefer- und Zahlungsverzögerungen
- Rechte bei verspäteter Lieferung bzw. Zahlung
- CH-Rechtsordnung
- Unterscheidung in
- Verzug
- Schlechterfüllung
- Nichterfüllung
- Vertragsverletzung
- Rechtsbehelfe bei Vertragsverletzungen
- Unterscheidung in
- International
- Unterscheidung in
- Einfache Vertragsverletzungen
- Schwere Vertragsverletzungen
- Unterscheidung in
- Angloamerikanische Verträge
- Verantwortungszuweisung auch von Lieferverzögerungen oder Lieferunterbrüchen durch äussere, nicht beherrschbare Einflüsse an den Lieferanten
- Unterscheidung in
- Force Majeure
- Ereignis, welches von aussen auf das Vertragsverhältnis einwirkt, einen Schaden verursacht und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden kann
- Hardship
- Sachverhalte, die als Störung der Geschäftsgrundlage eingeordnet werden
- zB Ereignisse, die die Vertragsparität von Leistung und Gegenleistung, wobei die Leistung möglich bleibt
- Ereignisse möglichst genau antizipieren und Regelung, ob ein Ersatzlieferant zugezogen oder eine Nachproduzierung zulässig ist
- Force Majeure
- Liefer- und Zahlungsverzögerungen
- Preisanpassung
- Modus operandi
- Abweichungen, die nicht unter Force Majeure fallen
- zB stark erhöhte oder neue Steuern, Zölle und sonstige Abgaben
- (nachträgliche) Vertragsanpassung nur, wenn das Vertragsgleichgewicht unverhältnismässig aus dem Lot fällt
- https://www.vertragsrecht.ch/besondere-vertragsarten/vertragsanpassung-an-veränderte-verhältnisse
- Modus operandi
- Beginn, Ende und Kündigung
- Bei Dauerschuldverhältnissen wie
- Rahmenvertrag
- Sukzessivliefervertrag
- Bei Dauerschuldverhältnissen wie
- Force Majeure (Höhere Gewalt)
- Möglichkeiten bei
- unvorhergesehenen Ereignissen
- regulatorischen oder politischen Risiken (Protektionismus)
- Absicherung durch vorausschauende Strategien
- Austritt des Zielstaates aus einer Handels- oder Währungsunion o.ä.
- zB Brexit
- Höhere Gewalt
- Möglichkeiten bei
- Absicherung / Sicherheiten
- Streitbeilegung
- Vermeidung sog. „Mitternachtsklauseln“ / individuelle Verhandlung
- Alternative Streitbeilegungsmechanismus
- Festlegung des Mechanismus im Vertrag, wie
- Prüfung
- Rüge
- Verifikation
- Streitbeilegungsabrede
- Streitbeilegungsabrede – International
- Festlegung des Mechanismus im Vertrag, wie
- Kenntnisnahme, Anerkennung und Unterwerfung bezüglich Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
- Produktbeschreibung / Leistungsbeschreibung
- Standardklauseln
- Spezialklauseln
- Anwendbares Recht in internationalen Vertragssachverhalten
- Allgemein
- Festlegung des anwendbaren Rechts
- Jede Partei tendiert i.d.R. dazu, das eigene Recht für anwendbar zu erklären
- Einigungssuche, ev. Kompromiss beim Gerichtsstand (Drittland als Gerichtsstand)
- Anwendbares Recht
- Festlegung des anwendbaren Rechts
- Schweiz / IPRG etc.
- Rom I
- UN-Kaufrechtsübereinkommen (CSIG)
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- Incoterms
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- Gerichtsstand
- Allgemein
- Festlegung des zuständigen Gerichts
- Jede Partei möchte i.d.R. das Gericht an seinem Sitz für zuständig erklären lassen, ev. ein Gericht in einem neutralen Land oder Ort, wo keine der beiden Parteien Nähevorteile haben könnte
- Gerichtsstand
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- Festlegung des zuständigen Gerichts
- Gerichtsstandsvereinbarung
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- Allgemein
- Salvatorische Klausel
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