Nach Unterzeichnung des Vertrages sind Rechte und Pflichten entstanden, die es zu beachten gilt.
Bei Leistungsstörungen kommt es darauf an, das Vertragsziel nicht aus den Augen zu verlieren und trotz Konflikts zu erreichen.
Alles hat aber irgendwo Grenzen und manchmal ist eine Eskalation nicht zu vermeiden:
Vertragsbruch
- Möglichkeit zu Nachverhandlungen / Erzwingung nicht möglich
- Gegenpartei hat die Freiheit, den Weg der prozessualen Auseinandersetzung zu wählen = Zivilprozess
- Mächtigen Vertragspartner fällt der Vertragsbruch leichter
Zivilprozess
- Gemeinsamer Vertragserfolg steht nicht mehr im Mittelpunkt
- Mit Prozessbeginn ist das gemeinsame Vertragsziel gescheitert.
- Emotionen gehen hoch, die Parteien positionieren sich und nutzen die Machtverhältnisse.