Der Ausschluss des Wohnberechtigten und der damit einhergehende Verlust seiner Rechte ist umstritten.
Ein Rechtsverlust droht bei
- widerrechtlichem Gebrauch1
- Verursachung von Zusammenlebensproblemen durch den Wohnberechtigten, sofern der belastete Grundeigentümer zusätzlich überwiegende Interessen für eine Auflösung geltend machen kann.
Der Berechtigte ist nicht verpflichtet, das Wohnrecht auszuüben. Die Nichtausübung alleine berechtigt den Eigentümer nicht, die Löschung der Personaldienstbarkeit im Grundbuch zu verlangen.
Eine Nichtausübung während längerer Zeit und das Nichtzurwehrsetzen gegen die eine Rechtsausübung verhindernden Handlungen des belasteten Grundeigentümers könnten als konkludenten Verzicht ausgelegt werden.
1 Die Ausweisung kommt nur als vorübergehende Massnahme in Betracht.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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