Unentgeltliche Ausübung
Die Ausübung des Wohnrechtes erfolgt – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist – unentgeltlich, d.h. es ist kein monatlicher Zins zu bezahlen.
Wohnberechtigte Person
Das Wohnrecht kann bestellt werden:
- nur zugunsten einer natürlichen Person.
Die Bestellung zugunsten einer juristischen Person ist unzulässig.