Erfolgt die Einräumung eines Wohnrechtes lebzeitig, geschieht dies meistens bei der Abtretung des Grundstückes an einen Nachkommen (das Kind wird Grundeigentümer, die Eltern behalten sich das Wohnrecht vor, in der Immobilie oder einem Teil davon weiterhin zu wohnen).
Der Wert des Wohnrechtes (sog. Kapitalwert), welcher als „Malus“ in der Tilgung dem Übernahmepreis abgerechnet wird, lässt sich wie folgt bestimmen:
- marktüblicher Mietzins der Wohnung, welche Gegenstand des Wohnrechtes ist
- Mortalitätstabelle: Tabelle für Wohnrechte, Untertabelle mit usanzgemässem Zinssatz, Alter/Geschlecht der Wohnberechtigten für Ermittlung mittlere Lebenserwartung1,2
= Kapitalisierungswert oder Anrechnungswert des Wohnrechtes
1 Vgl. Stauffer/Schaetzle, Barwerttafeln, 5. Auflage, Tafeln, und/oder
Schaetzle/Weber, Kapitalisieren, Handbuch zur Anwendung der Barwerttafeln, 5. Auflage, Textteil
2 Vgl. für Software zum Thema Barwert und Kapitalisieren auch www.leonardo.ag
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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