Verabschiedung der Botschaft bis Ende 2021
Im Auftrag des Bundesrats (BR) hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Botschaft ausgearbeitet,
- zu Mindestanforderungen an die öffentliche Beurkundung und
- zur Erweiterung der Freizügigkeit der öffentlichen Urkunde auf Liegenschaftsgeschäfte.
Im Rahmen der Vorarbeiten kam das Bundesamt für Justiz (BJ) zum Schluss, dass die isolierte Regelung dieser beiden Bereiche nicht sinnvoll wäre, so der Bericht der Groupe de réflexion, den der BR am 20.10.2021 zur Kenntnis genommen hat.
Grundsätzlich möglich wäre aber
- eine Vereinheitlichung des Beurkundungsverfahrens;
- den Bericht der Groupe de réflexion als Grundlage für die Diskussion über eine allfällige Vereinheitlichung des Beurkundungsverfahrens zu verwenden.
Einleitung
Die öffentliche Beurkundung ist in vielen zentralen Lebensbereichen von Wichtigkeit, wie:
Eine schweizweit einheitliche Regelung für das Beurkundungsverfahren besteht nur bei wenigen Rechtsgeschäften, wie:
Bei allen anderen Rechtsgeschäften wird das Verfahren kantonal geregelt.
Vorentwurf
Ein Vorentwurf mit Anpassungen im Bereich der öffentlichen Beurkundung war 2013 in der Vernehmlassung teilweise auf Ablehnung gestossen:
- Am 25.05.2016 hatte der BR daher das EJPD beauftragt, nochmals zu prüfen:
- die Ausarbeitung einer Botschaft zu den umstrittenen Bereichen «bundesrechtlichen Mindestanforderungen» und
- «Freizügigkeit».
- Im Rahmen der Vorarbeiten ist das BJ zum Schluss gelangt, dass eine isolierte Kodifizierung der (bundesrechtlichen) Mindestanforderungen an die öffentliche Beurkundung und die Erweiterung der Freizügigkeit der öffentlichen Urkunde auf Liegenschaftsgeschäfte nicht sinnvoll wäre.
Ansicht betroffener Kreise
Die betroffenen Kreise machten geltend, dass, wenn überhaupt, ein ganzheitlicher Ansatz zu verfolgen wäre.
Das BJ setzte daher 2018 eine Groupe de réflexion ein, mit dem Auftrag,
- die Möglichkeit einer bundesrechtlichen Vereinheitlichung des Beurkundungsverfahrens aus fachlicher Sicht zu vertiefen.
Darin vertreten waren
- das freiberufliche Notariat
- das Amtsnotariat
- die Kantone und
- die Wissenschaft.
Ob und inwieweit Vertreter kombinierter Systeme (Kantone mit Amts- und Berufsnotariat) angehört wurden, ist nicht bekannt.
Bericht der Groupe de réflexion
- Vereinheitlichung möglich
- In ihrem Bericht kommt die Groupe de réflexion zum Schluss, dass das Beurkundungsverfahren in der Schweiz aus fachlicher Sicht durchaus vereinheitlicht werden könnte.
- Ausgestaltung offen gelassen
- Offen beliess die Groupe réflexion den Aspekt, wie eine solche Vereinheitlichung konkret erfolgen könnte.
Ansicht des BR
Nach Auffassung des BR ist die Ausarbeitung einer Botschaft auf dieser Grundlage verfrüht:
- Der Bericht der Groupe de réflexion kann aber als Grundlage dienen für die Diskussion über eine allfällige Vereinheitlichung des Beurkundungsverfahrens sowie für allfällige Gesetzesarbeiten im Hinblick auf eine vollständig digitale Unternehmensgründung, wie sie von der Motion 21.3180 gefordert wird.
Von der Diskussion ausgeschlossene Themen
- Von dieser Diskussion ist ausgeschlossen
- die Erstellung des elektronischen Originals der öffentlichen Urkunde.
- Dieser Teil des Vorentwurfs war in der Vernehmlassung von 2013 von einer grossen Mehrheit befürwortet worden.
- Demnach soll das Original einer öffentlichen Urkunde künftig in elektronischer Form erstellt werden.
- Zudem sollen die elektronischen Dokumente in einem neu zu schaffenden, nationalen Urkundenregister sicher aufbewahrt werden.
Botschaft des BR
Die Botschaft dazu wird der BR voraussichtlich bis Ende 2021 verabschieden.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam