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Notariatsrecht

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Rechtsgebiet:
Notariatsrecht
Stichworte:
Notariat, Notariatsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verschiedene Kantone haben sich für ein Kombinationssystem entschieden. In diesen Kantonen beurkunden neben den amtlichen Notariaten auch private Urkundspersonen wie Rechtsanwälte, mit oder ohne „Notaren-Titel“, bestimmte Rechtsgeschäfte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung:

Status der privaten Urkundsperson

  • in Konkurrenz mit dem Amtsnotariat
  • meistens nur geringe Kompetenzen oder Beurkundungsbefugnis nur für bestimmte Rechtsgeschäfte (zB sog. „B-Geschäfte“, d.h. alle ausser Immobiliengeschäfte (sog. „A-Geschäfte“)
  • im Übrigen siehe Freiberufliches Notariat

Person des Urkundsperson

Ernennung

Berufsausübung

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretern im Ausland Beurkundungsbefugnisse für bestimmte Rechtsgeschäfte zustehen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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