Grundsätze
Die Mitgliedschaftsrechte des Aktionärs werden durch folgende aktienrechtliche Grundsätze bestimmt: Kapitalbezogenheit Anonymität Gleichbehandlung Abgerundet werden die Grundsätze durch die Allgemeinen Rechtsprinzipien: Sachlichkeitsgebot Schonende Rechtsausübung Rechtsmissbrauchsverbot... weiterlesen