Einberufung
Für die Einberufung einer VR-Sitzung gelten folgende Grundsätze: Zuständigkeit für Einladung: Verwaltungsrats-Präsident bei Verhinderung des VR-Präsidents: VR-Präsident-Vize Form: formfrei Regelfall: schriftlich, mit vorausgehender Verfügbarkeitsabklärung Ausnahme-... weiterlesen