Einsichts- und Auskunftsrecht
Das Auskunfts- und Einsichtsrecht der VR-Mitglieder ist nicht nur ein Recht des betreffenden VR-Mitglieds, sondern auch seine Pflicht für seine Arbeit die notwendigen Informationen zu... weiterlesen
Das Auskunfts- und Einsichtsrecht der VR-Mitglieder ist nicht nur ein Recht des betreffenden VR-Mitglieds, sondern auch seine Pflicht für seine Arbeit die notwendigen Informationen zu... weiterlesen
Für die Protokollführung gelten folgende Prinzipien: Protokollierungszwang Protokollführer: Primär: Sekretär des VR Sekundär: eine andere vom VR bestimmte Person Protokollierungsart: Vollprotokoll (Teilnehmer und Absenzmeldungen, Begrüssung,... weiterlesen
Für die VR-Beschlüsse gilt folgendes zu beachten: Kollegiumsvoraussetzung: VR-Beschlüsse setzen 2 oder mehrere VR-Mitglieder voraus Ein einziges VR-Mitglied trifft keinen Beschluss, sondern entscheidet Quorum: Entscheidungsmöglichkeiten:... weiterlesen
Für die Einberufung einer VR-Sitzung gelten folgende Grundsätze: Zuständigkeit für Einladung: Verwaltungsrats-Präsident bei Verhinderung des VR-Präsidents: VR-Präsident-Vize Form: formfrei Regelfall: schriftlich, mit vorausgehender Verfügbarkeitsabklärung Ausnahme-... weiterlesen
Die VR-Organisation orientiert sich an den Funktionen, am Entscheidungsablauf und an der Dokumentierung bzw. Protokollierung: » Einberufung » Beschlüsse » Protokoll » Einsichts- und Auskunftsrecht... weiterlesen
Folgende Organisations-Elemente sind auszumachen: Organisationsreglement Festlegung der Organisation: unübertragbare und unentziehbare Aufgabe des VR. Organisation des VR: Sache des VR selbst Organisationsinstrument: Organisationsreglement Verwaltungsrats-Präsident Wahl-Gremium:... weiterlesen
Der Verwaltungsrat ist das Exekutivorgan hat die Subsidiärkompetenz für alle Aufgaben, die nicht einem andern Organ (sprich: GV oder Revisionsstelle) zugewiesen werden, durch Gesetz Statuten.... weiterlesen
Verwaltungsrats-Amtsdauer (VR-Amtsdauer) Folgendes ist zu beachten: Wählbarkeitsdauer 3 Jahre Amtsdauer (OR 710 Abs. 1) Zulässigkeit einer längeren Amtszeit, max. 6 Jahre Amtsdauer (OR 710 Abs.... weiterlesen
Die Entschädigung des VR-Mitglieds für seine Tätigkeit erfolgt entweder durch Bezahlung eines VR-Honorares oder durch Ausschüttung von Tantiemen. » Honorar » Gesetzesrevision zur VR-Entschädigung »... weiterlesen
Auftrag oder Arbeitsvertrag? Bei der Beurteilung des Rechtsverhältnisses von VR-Mitglied zur Gesellschaft stellt sich immer die Frage, ob das Mitglied als Arbeitnehmer oder Selbständigerwerbender mit... weiterlesen
Die Wahl des Verwaltungsrats wird durch folgende Kautelen beeinflusst: Wählbarkeit: Mitglied muss eine natürliche Person sein Ausnahme Wahl öffentlich rechtlicher Körperschaften Vertreter-Entsendung durch Körperschaft öffentlichen... weiterlesen
Die Mitglieder des Verwaltungsrats beschäftigen in der Regel die ersten 10 der nachgenannten Punkte und hoffentlich nie die den letztgenannten Punkt. Erläutert werden müssen aber... weiterlesen
Für bestimmte Kategorien von Aktionären bzw. Gläubigern sind unter bestimmten Voraussetzungen eigene Versammlungen, sog. „Sonderversammlungen“, durchzuführen. In allen diesen Versammlungen muss eine Zustimmung zum GV-Antrag... weiterlesen
Verhandlung Jeder Aktionär hat Anspruch darauf, sich zu den traktandierten Geschäften zu äussern (= Debattierrecht). Antragstellung Die Aktionäre haben ein Antragsrecht das Recht unter dem... weiterlesen
Die Aktionäre haben an der GV Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Verwaltungsrat (VR) » Verwaltungsrat der Revisionsstelle » Revisionsstelle [sc name=»Banner Revisoren Haftung»] Art. 697... weiterlesen
Die Abläufe der GV sind zu protokollieren, wobei sich die Form nach dem GV-Gegenstand richtet: Schriftform Zuständig: Protokollführer, in der Regel der Sekretär des VR... weiterlesen
Leitung im weiteren Sinne Vorbereitung der Generalversammlung (vgl. OR 716a Abs. 1 Ziffer 6) Eingangskontrolle Feststellung der Anzahl der der teilnehmenden stimmberechtigten Aktionäre bzw. Vertreter... weiterlesen
Nimmt der Aktionär an der GV nicht selber teil, kann er sich vertreten lassen: Individuelle Stimmrechtsvertretung (individueller Vertreter) Gesetzlicher Vertreter: Inhaber der elterlichen Gewalt, Beistand... weiterlesen
Die Teilnehmer-Zulassungsprüfung ist Teil der GV-Vorbereitung und besonders wichtig für die Feststellung der Stimmrechte die Berechnung und Ermittlung von Beschlussquorum Präsenzquorum vgl. GV-Beschlussfassung und Wahlen... weiterlesen
Traktandierung Der die GV Motivierende (VR, Aktionäre, die mind. 10 % des AK besitzen oder Aktien im Nennwert von mind. CHF 1 Mio. vertreten) bestimmen:... weiterlesen