Anmerkung

Grundlagen

ZGB 680 ZGB 962 SchlTzZGB 45 Art. 54 ff. der Grundbuchverordnung (GBV; SR 211.132.1) Rechtsgrundlagen der Anmerkungstatbestände Jeweilige Bestimmungen des Bundesrechts Jeweilige Bestimmungen des kantonalen... weiterlesen

Anmerkung

Begriff

Kurzdefinition Anmerkung   =   Information der Grundbuchbenützer Langdefinition Die Anmerkung ist eine im Recht von Bundes oder Kantonen vorgesehene Einschreibung im Grundbuch über ein grundstückbezogenes, tatsächliches... weiterlesen

Anmerkung

ALLGEMEINES

Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Rechtsnatur allgemein Rechtsnatur grundbuchtechnisch Ziele, Motive, Funktion Verbreitung Bisherige Bedeutung Neue Informationsplattformen Anmerkungsgrundlagen Arten Anmerkungstatbestände... weiterlesen

Anmerkung

Einleitung zur Anmerkung

Achtung: Viele Immobilienkäufer und Grundpfandgläubiger nehmen die von Anmerkungen repräsentierten tatsächlichen Verhältnisse als Fakt hin und hinterfragen deren Reflexe auf die Werthaltigkeit des Grundstücks nicht,... weiterlesen