Aussonderungs-Prozess
Einleitung Die Aussonderungsklage wird nachfolgend erläutert durch: Klagearten Klageelemente Urteil Anerkennung / Rückzug / Vergleich Rechtsmittel... weiterlesen
Einleitung Die Aussonderungsklage wird nachfolgend erläutert durch: Klagearten Klageelemente Urteil Anerkennung / Rückzug / Vergleich Rechtsmittel... weiterlesen
Das Aussonderungsverfahren kommt – wie einleitend festgehalten – in folgenden Fällen zur Anwendung: bei einer Bewegliche Sache wenn ein Dritter eine bewegliche Sache herausverlangt, die... weiterlesen
Die hauptsächlichsten Elemente der Aussonderung sind: Gewahrsam Kein Gewahrsam des Dritten am strittigen Vermögensgegenstand Gewahrsam Besseres Recht des Dritten Bessere Berechtigung des Dritten am Vermögenswert... weiterlesen
Die Aussonderung hat die Sach- und Rechtslage im aktuellen Stand bei Konkurseröffnung aufzunehmen. Dabei kann unterschieden werden in: Aussonderung Aussonderungsverfahren Dritter hatte keine Rechtswahrung gegenüber... weiterlesen
Die Beaufsichtigung der Verfahrensführung durch die Konkursverwaltung obliegt der zuständigen Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen (AB). Die AB ist auch als Beschwerdestelle für Beschwerden gegen... weiterlesen
Einleitung Der Gewahrsam der Konkursverwaltung ist eine eine Grundvoraussetzung für ein Aussonderungsverfahren: Verfahrens-entscheidender Gewahrsam Gewahrsams-Definition Gewahrsam bei einem Dritten Gewahrsam bei einem Vierten Beschlagsrechte Gewahrsams-Gegenstände... weiterlesen
Der „Aussonderungsklage“ des Dritten liegt folgendes Rechtsnatur-Prinzip zu Grunde: Es hat nur eine verfahrens-rechtliche und keine materiell-rechtliche Bedeutung: Natur Konkursrechtliche Klage mit Reflexwirkung auf das... weiterlesen
Für die Verfügung über die Aussonderungsansprüche ist zuständig: Grundsatz Konkursverwaltung Ferner unter Vorbehalt: Rechte der Gläubigerversammlung (ordentliches Verfahren) oder Rechte aus Zirkularbeschluss (summarisches Verfahren) Rechte... weiterlesen
Einleitung Die Abgrenzung der beiden Verfahren, d.h. von Aussonderung und Admassierung, beschlägt nebst des Gewahrsams folgende Aspekte: Ambivalenz Fokus der Instrumente Ziele Rechtswege... weiterlesen
Aussonderungsanlässe sind überall da anzutreffen, wo der Gemeinschuldner etwas geleast, gemietet, gepachtet, gestohlen Eigentumsrecht Eigentum des Drittansprechers an der Sache resp. Herausgabeanspruch des Dritten Eigentumsvorbehalt... weiterlesen
Der Aussonderung kommt massa-schmälernde bzw. massa-bereinigend Funktion zu: Grundsatz Trotz Wahrung der Gläubigerrechte auf Verwertung aller dem Konkursiten zustehenden Vermögenswerte sind berechtigte Eigentumsansprachen zu berücksichtigen... weiterlesen
Die Aussonderungsmotive sind: Eigentumsansprecher Erhalt des Vermögenswertes aus der Masse Der Eigentumsansprecher will durch die Aussonderung seinen Vermögenswert aus der Konkursmasse zurückerhalten Konkursmasse Herausgabe des... weiterlesen
Widerspruchsverfahren = Teilverfahren des Betreibungsverfahrens zur rechtlichen Geltendmachung von Drittansprüchen (Drittzugehörigkeit einer Sache oder Forderung) Weiterführende Informationen Widerspruchsverfahren Drittbetroffener Admassierung = Zur-Masse-Ziehen von Gegenständen im... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen SchKG 242 Abs. 1 + Abs. 2 KOV 45 ff. Pendant im Betreibungsrecht Das analoge Instrument der Aussonderung ist im Betreibungsrecht das Widerspruchsverfahren... weiterlesen
Kurzdefinition Ausscheidung von Dritteigentum aus der Konkursmasse Langdefinition Die Konkursverwaltung trifft – für die Aussonderung – eine Verfügung über die Herausgabe von Sachen, welche von... weiterlesen
Herausgabe eines Vermögenswertes, der sich im Zeitpunkt der Konkurseröffnung im Gewahrsam des Gemeinschuldners befand, an den Berechtigten Bereinigung des Massaumfang als Verwertungsgrundlage Literatur BÜRGI URS,... weiterlesen
Bei der Aussonderung geht es um die Klärung des sachlichen Umfangs der Konkursmasse im Allgemeinen und im Besonderen um die Behandlung von Aussonderungsbegehren von Dritten,... weiterlesen