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Aussonderung

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Verbreitung

Datum:
10.07.2020
Update:
15.09.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aussonderungsanlässe sind überall da anzutreffen, wo der Gemeinschuldner etwas geleast, gemietet, gepachtet, gestohlen

  • Eigentumsrecht
    • Eigentum des Drittansprechers an der Sache resp. Herausgabeanspruch des Dritten
  • Eigentumsvorbehalt
    • Eigentumsvorbehalt, welcher vor Konkurseröffnung eingetragen wurde
    • vgl. ZGB 715 f.; IPRG 100 – IPRG 103
  • konkursrechtliche Aussonderungsgründe
    • vgl. SchKG 201 – SchKG 203
  • auftragsrechtliches Aussonderungsrecht
    • vgl. OR 401 Abs. 3
  • Leasing
    • Leasinggegenstände (zB Auto, Industrieanlage etc.)
      • Gemeinschuldner war Leasingnehmer / Leasingunternehmen ist Eigentumsansprecherin
  • Nutzungsgegenstände in bei KE aufgelöst gewesenem Vertragsverhältnis
    • Vor KE rückgabepflichtig gewesene Mietgegenstände (Gemeinschuldner war Mieter / Eigentumsansprecher ist Vermieter)
    • Vor KE rückgabepflichtig gewesene Pachtgegenstände (Gemeinschuldner war Pächter / Eigentumsansprecher ist Verpächter)
  • Hinterlegung
    • Übersommerte Pelzmäntel
      • Gemeinschuldnerin war Pelzhaus / Ansprecherin ist Pelzmanteleigentümerin
    • Überwinterte Sommerräder bzw. übersommerte Winterräder
      • Gemeinschuldnerin war Autohaus / Ansprecher war als Autobesitzer Hinterleger)
  • etc.

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