Die hauptsächlichsten Elemente der Aussonderung sind:
- Gewahrsam
- Kein Gewahrsam des Dritten am strittigen Vermögensgegenstand
- Gewahrsam
- Besseres Recht des Dritten
- Bessere Berechtigung des Dritten am Vermögenswert
- Konkursverwaltungs-Beurteilung
- Einschätzung der Konkursverwaltung, dass Vermögenswert zur Masse
- zur Masse gehört
- nicht zur Masse zu zählen hat
- Aussonderungs-Vorverfahren
- Einschätzung der Konkursverwaltung, dass Vermögenswert zur Masse
Die weiteren Aussonderungsvoraussetzungen richten sich nach dem:
- Vermögensgegenstand
- Grundstück
- Bewegliche Sache
- Wertpapier, Forderungen und sonstige Ansprüche
- Bargeld
- Aussonderungsgegenstände
- Anspruchstitel
- materielles Recht
- Grund, weshalb sich der Gegenstand beim Gemeinschuldner als Gewahrsamsinhaber befand
- vertraglich
- ausservertraglich
- deliktisch / strafrechtlich
- etc.
Weiterführende Informationen
- Klagearten | zivilprozess.ch
- Aussonderungsklage