Indirekte Immobilienanlage
Definition: Indirekte Immobilienanlage = Investor gründet einen Rechtsträger, um mit diesem eine oder mehrere Immobilien zu erwerben oder erwirbt die Beteiligungsrechte eines bestehenden Rechtsträgers, in... weiterlesen
Definition: Indirekte Immobilienanlage = Investor gründet einen Rechtsträger, um mit diesem eine oder mehrere Immobilien zu erwerben oder erwirbt die Beteiligungsrechte eines bestehenden Rechtsträgers, in... weiterlesen
Definition: Direkte Immobilienanlage = Investor erwirbt eine oder mehrere Immobilien in eigenem Namen (auch „asset deal“ bezeichnet) Personelles Personell sind hier anzutreffen: Selbstnutzer Private Kapitalanleger... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen Es gelten die rechtlichen Grundlagen folgender Bereiche: Immobilienkauf (OR 216 ff.) Immobiliarsachenrecht (ZGB 655 ff.) Grundpfandkredite (ZGB 793 ff.) Immobilienmakler (OR 412 ff.)... weiterlesen
Direkte Immobilienanlage = Immobilieninvestor trifft objektbezogenen Investitionsentscheid selber und erwirbt, hält, betreibt und verwaltet sowie veräussert Immobilie(n) direkt in eigenem Namen und auf eigene... weiterlesen
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Die direkten Immobilienanlagen eignen sich nur für einen relativ kleinen Investorenkreis. Ein erfolgreiches Engagement mit Direktanlagen setzt genügend Eigenmittel für ansprechende Objektgrössen und eine angemessene... weiterlesen