Identifizierung der Vertragspartei
Grundlegender Ansatz des GwG ist das „Know your Customer“ (KYC) – Prinzip. Vor diesem Hintergrund verpflichtet das GwG einen unterstellten Finanzintermediär dazu, dass dieser: bei... weiterlesen
Grundlegender Ansatz des GwG ist das „Know your Customer“ (KYC) – Prinzip. Vor diesem Hintergrund verpflichtet das GwG einen unterstellten Finanzintermediär dazu, dass dieser: bei... weiterlesen
Die Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre nach Art. 3 – 8 GwG sind: Identifizierung der Vertragspartei Feststellung des wirtschaftlichen Berechtigten Erneute Identifizierung oder Feststellung Abklärungspflichten Dokumentations- und... weiterlesen
Die Pflichten der Finanzintermediäre nach dem GwG sind aufgeteilt in: Sorgfaltspflichten (Art. 3 – 8 GwG) Pflichten bei Geldwäschereiverdacht (Art. 9 – 11 GwG) Aufgrund... weiterlesen
Nichterfasster Personenkreis Wegen mangelnder Missbrauchsgefahr werden vom Geltungs- bzw. Anwendungsbereich des GwG nachfolgende Institutionen ausgenommen (vgl. Art. 2 Abs. 4 GwG): Schweizerische Nationalbank; steuerbefreite Einrichtungen... weiterlesen
Nachfolgend wird ein Überblick über den Anwendungsbereich des GwG gegeben: Räumlicher Geltungsbereich Persönlicher / Geltungsbereich Finanzintermediäre Banken- / Versicherungssektor Nichtbankensektor Räumlicher Geltungsbereich Das GwG selbst... weiterlesen
Um die Bestimmungen und Ansatzpunkte des GwG besser einordnen zu können, ist es vor Darstellung der verschiedenen Instrumente/Mittel wichtig, die vom GwG ins Visier genommene... weiterlesen
Das Geldwäschereigesetz (GwG) ist als Rahmengesetz konzipiert. Demnach enthält es generelle Vorgaben, die durch flankierende Verordnungen konkretisiert werden. Das GwG regelt die: Bekämpfung der Geldwäscherei... weiterlesen
Die Vielzahl der gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei bzw. Terrorismusfinanzierung auf nationaler bzw. internationaler Ebene erfordert zunächst eine auszughafte Darstellung der wichtigsten nationalen Rechtsquellen... weiterlesen
Geldwäscherei Das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz, GwG) selbst enthält abseits der Bestimmung der Anwendung auf „Finanzintermediäre“ keine... weiterlesen
Die Schweiz übt nicht zuletzt wegen seines hoch entwickelten Finanzdienstleistungssystems eine ungebremste Anziehungskraft auf ausländisches Kapital aus. Grundsätzlich ist der Finanzsektor aber auch für Aktivitäten... weiterlesen