Gerichtliches Ablehnungsrecht
Nach Art. 6 e contrario i.V.m. Art. 5 Abs. 3 IPRG folgt, dass das Gericht seine Zuständigkeit nicht ablehnen kann, wenn eine Partei Wohnsitz /... weiterlesen
Nach Art. 6 e contrario i.V.m. Art. 5 Abs. 3 IPRG folgt, dass das Gericht seine Zuständigkeit nicht ablehnen kann, wenn eine Partei Wohnsitz /... weiterlesen
Keine Einlassung liegt u.a. vor, bei vollständiger Passivität des Beklagten Stellung prozessualer Anträge (Unzuständigkeitseinrede, Fristerstreckungsgesuch etc.)... weiterlesen
Bei zwingenden und ausschliesslichen Gerichtsständen ist eine Einlassung nicht möglich. Beispiel (Art. 97 IPRG): „Für Klagen betreffend dingliche Rechte an Grundstücken in der Schweiz sind... weiterlesen
Die zuständigkeitsbegründende Einlassung gemäss Art. 6 IPRG gilt einzig in (international) örtlicher Hinsicht. Eine Einlassung liegt vor, wenn der Beklagte sich vorbehaltlos zur Sache, d.h.... weiterlesen
Einleitung In vermögensrechtlichen Streitigkeiten begründet die vorbehaltlose Einlassung die Zuständigkeit des angerufenen schweizerischen Gerichts, sofern dieses nach Art. 5 Abs. 3 seine Zuständigkeit nicht ablehnen... weiterlesen
Ohne anderslautende Abrede kann die Klage nur am vereinbarten Gerichtsstand erhoben werden (Art. 23 Abs. 1 LugÜ). Diese Ausschliesslichkeitsvermutung kann allerdings umgestossen werden. Vorbehalten bleiben... weiterlesen
Die Frage des rechtsgültigen Zustandekommens einer Gerichtsstandsvereinbarung ist in autonomer Auslegung des Lugano-Übereinkommens, ohne Berücksichtigung des nationalen Rechts, zu ermitteln (BGE 131 III 398 E.... weiterlesen
mindestens eine Partei hat (Wohn-)Sitz in LugÜ-Vertragsstaat (vgl. aber Art. 23 Ziff. 3 LugÜ) Zuständigkeit Gericht(e) LugÜ-Vertragsstaat bestehende / künftige Rechtsstreitigkeit aus einem bestimmten Rechtsverhältnis... weiterlesen
Es ist anzuwenden in Zivil- und Handelssachen – ausgenommen sind Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten; der Personenstand, die Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie die gesetzliche... weiterlesen
Einleitung Lugano-Übereinkommen (LugÜ) wird das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen genannt. Anwendungsbereich Voraussetzungen Wirksames Zustandekommen Ausschliessliche... weiterlesen
Durch die vertragliche Vereinbarung eines Erfüllungsortes kann indirekt eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen werden, denn bei Fehlen eines vertraglichen Gerichtsstandes wird i.d.R. an den Erfüllungsort angeknüpft (vgl.... weiterlesen
Grundsatz: Ausschliessliche Zuständigkeit des vereinbarten Gerichts / der vereinbarten Gerichte Ohne anderslautende Abrede kann die Klage nur am vereinbarten Gerichtsstand erhoben werden; diese Ausschliesslichkeitsvermutung kann... weiterlesen
Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist unwirksam, wenn einer Partei ein Gerichtsstand des schweizerischen Rechts missbräuchlich entzogen wird (Art. 5 Abs. 2 IPRG). Einschränkungen ergeben sich auch dort,... weiterlesen
Die Vereinbarung hat schriftlich, durch Telegramm Telex Telefax oder in einer Form der Übermittlung, die den Nachweis der Vereinbarung durch Text ermöglicht, zu erfolgen. Formungültige... weiterlesen
Die Voraussetzungen der Gerichtsstandsvereinbarung ergeben sich aus Art. 5 IPRG bestehender / zukünftiger Rechtsstreit über vermögensrechtlichte Ansprüche aus einem bestimmten Rechtsverhältnis... weiterlesen
Der Anwendungsbereich betreffend Gerichtsstandsvereinbarungen ergibt sich aus Art. 5 IPRG sachlich: Privatrecht räumlich-persönlich: internationale Sachverhalte Achtung! Völkerrechtliche Verträge sind vorbehalten (Art. 1 Abs. 2 IPRG)... weiterlesen
Einleitung Verhinderung von forum shopping Einleitung Im internationalen Verhältnis kommt dem forum shopping, d.h. dem Versuch an einem für die Partei günstigen Orte einen Gerichtstand... weiterlesen
Die Gerichtsstandsvereinbarung ist eine vertragliche Absprache zwischen den Parteien, dass für die Streitigkeit aus einem bestimmten Verhältnis ein bestimmtes Gericht (international) örtlich zuständig sein soll... weiterlesen
Einleitung Für national und international tätige Unternehmen von besonderem Interesse ist eine vertragliche Regelung des Gerichtsstandes. Für weitere Informationen Standardklauseln Definition Forum Shopping Einleitung Verhinderung... weiterlesen
Wohnsitz-/Niederlassungsortszuständigkeit Erfüllungsortszuständigkeit Wohnsitz-/Niederlassungsortszuständigkeit Für Vertragsklagen sind die schweizerischen Gerichte am Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort des Beklagten international zuständig (Art. 112 Abs. 1 IPRG). Für Klagen... weiterlesen