Konkurseinstellung mangels Aktiven

Literatur

AMONN KURT, Ungleichbehandlung der Gläubiger, ZBJV 1999, 252. AMONN KURT/WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9. Auflage, Bern 2013, § 44 N 26. BREITSCHMID... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Beschwerde gegen Kautionshöhe

Die Mitteilung des Konkursamtes, mit welcher den Konkursgläubigern eine Frist von 10 Tagen angesetzt wird, um die Durchführung des Konkursverfahrens zu verlangen und einen Kostenvorschuss... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Beschwerde gegen Einstellungsverfügung

Der Gläubiger ist legitimiert, die Einstellungsverfügung des Konkursrichters mit (zivilprozessualer) Beschwerde anzufechten: Grundsätzlicher Beschwerdegrund Konkursrichter hat die Einstellung des Konkursverfahrens ohne gehörigen Antrag des Konkursamtes... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Durchführung des wiedereröffneten Verfahrens

Der neue Konkurseröffnungsentscheid (mit neuem Konkurseröffnungsdatum) führt zu folgendem: In verfahrens-rechtlicher Hinsicht Grundsatz Verfahrens-rechtliche Schritte des ersten, wieder eingestellten Verfahrens gelten dem Grundsatze nach unmassgeblich,... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Wiedereröffnungsverfahren

Über die Wiedereröffnung des Konkursverfahrens entscheidet der Konkursrichter im summarischen Verfahren (vgl. ZPO 251 lit. a): Verfahren / Grundsätze Antragsteller Konkursamt Gläubiger Detailinformationen vide Wiedereröffnung... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Voraussetzungen

Für eine Wiedereröffnung des Konkurses müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Neuentdeckte Vermögenswerte Definition Zur damaligen Masse gehörendes Aktivum, welches im eingestellten Konkursverfahren nicht bekannt war... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Antrag

Antragsberechtigt sind: Konkursamt Amtliche Konkursverwaltung (Konkursamt) Antragsberechtigung / häufigster Fall Antragsberechtigung auch im Falle, wo eine ausseramtliche Konkursverwaltung bestand Ausseramtliche Konkursverwaltung u.E. keine Antragsberechtigung (Amtsstellung... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Zuständigkeit

Für eine Wiedereröffnung des Konkurses ist derjenige Konkursrichter zuständig, der die Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven verfügt hat. Literatur WALTHER FRIDOLIN, Die Rechtsprechung des Bundesgerichts... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Abgrenzungen

Die Wiedereröffnung des Konkursverfahrens ist abzugrenzen von folgenden Nachkonkurs Nachkonkurs   =   Wiedereröffnung des durchgeführten Konkursverfahrens, weil nicht bekannte Massawerte gemeldet bzw. festgestellt wurden, die nun... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Grundlagen

Keine gesetzliche Regelung, aber Praxis von Lehre und Rechtsprechung Literatur LORANDI FRANCO, Wiedereröffnung des Konkurses, in: AJP 2018, S. 56 f. Judikatur BGE 53 III... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Begriff

Begriff Wiedereröffnung des Konkurses   =   Wiederaufnahme eines mangels Aktiven eingestellten Konkursverfahrens aufgrund neu entdeckter Vermögenswerte, die der alten Masse zugehören und die Verfahrenskosten decken  ... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Wiedereröffnung des Konkurses

Einleitung Im SchKG ist die Wiedereröffnung eines mangels Aktiven eingestellten Konkursverfahrens nicht vorgesehen. Lehre und Rechtsprechung gehen von der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Wiedereröffnung des Konkurses... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Wiedererwägung der Konkurseinstellung

Gelangen neue Vermögenswerte während der Rechtsmittelfrist des Einstellungsentscheids von 10 Tagen (vgl. ZPO 321 Abs. 2) zum Vorschein, welche eine Verfahrensdurchführung erlauben, ist es für... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzestext Art. 230 I. Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven / 1. Im allgemeinen I. Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven 1. Im allgemeinen 1 Reicht die... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Beschwerderechte des Gläubigers

Der Gläubiger hat ein hinreichendes schutzwürdiges Interesse die verschiedenen Aspekte der Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven anfechten zu können: Beschwerde gegen Einstellungsverfügung Beschwerde gegen Kautionshöhe... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Rechtsnatur der Einstellungsverfügung

Die Einstellungsverfügung des Konkursrichters gemäss SchKG 230 Abs. 2 ist eine „suspensiv bedingte Verfügung“ (aufschiebend bedingte Verfügung). Die Bedingung besteht im Einverständnis sämtlicher Gläubiger, binnen... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Spezialliquidation

Die Spezialliquidation regelt das Vorgehen, wenn der Konkurs über eine juristische Person oder über eine ausgeschlagene Erbschaft (Verlassenschaft) mangels Aktiven eingestellt wurde: Definition Spezialliquidation   =  ... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Fazit

Das Verfahrensinstitut der „Einstellung mangels Aktiven“ untersteht ganz dem gesetzgeberischen Prinzip, wonach die Vollstreckung in Vermögensrechte nicht von Amtes wegen, sondern nur im Gläubigerinteresse und... weiterlesen