Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Immobilienerwerb durch Ausl...
Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

Grundstückserwerb

Der Gesetzgeber hat die Bewilligungspflicht grundstücksbezogen von einem grundsätzlichen und von einem einzelfall-beschreibenden Fokus aus angepeilt:  Grundsatz Einzelne Erwerbsgeschäfte Weiterführende Informationen Personen im Ausland Bewilligungspflicht... weiterlesen

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Unüberbautes Land

Grundsatz Der Erwerb folgender Grundstücke unterliegt grundsätzlich der BewG-Bewilligungspflicht: unüberbautes Land in der Wohnzone unüberbautes Land in der Industriezone unüberbautes Land in der Gewerbezone Ausnahmen... weiterlesen

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Betriebsstätten-Grundstück

Ohne BewG-Bewilligung können erworben werden: Grundstücke, die für einen wirtschaftlichen Zweck genutzt werden (=   Betriebsstätte-Grundstücke) Industrieimmobilie (Fabrikationsgebäude) Logistikimmobilie (Lagerhalle / Lagerplatz) Büroimmobilie Geschäftsimmobilie (zB Arztpraxis)... weiterlesen

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Zweitwohnung

Bewilligungsfrei Zweitwohnungen erwerben können: Staatsangehörige eines EG- oder EFTA-Mitgliedstaates, die als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten (mit einer Grenzgängerbewilligung EG/EFTA G) Voraussetzungen Erwerb auf den... weiterlesen

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Hauptwohnung

Ein Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz kann bewilligungsfrei erwerben:  eine Wohnung (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung) am Ort seines tatsächlichen Wohnsitzes erwerben Bauland, wenn mit dem... weiterlesen

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Wohnung

Folgende Erwerbe unterliegen der BewG-Bewilligungspflicht: Einfamilienhäuser Mehrfamilienhäuser Eigentumswohnungen Bauland, welches für solche Bauten bestimmt ist Ausgenommen von der BewG-Bewilligungspflicht sind die Erwerbe Hauptwohnung (siehe auch... weiterlesen

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Bewilligungspflicht nach Immobiliennutzung

Die Bewilligungspflicht orientiert sich sodann am Nutzungszweck des Erwerbsobjektes: Wohnung Hauptwohnung Zweitwohnung Betriebsstätten-Grundstück Unüberbautes Land Weiterführende Informationen Personen im Ausland Grundstückerwerb Weiterführende Informationen Wohnsitz  Zweitwohnungen ... weiterlesen

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Treuhandgeschäfte / Trusts

Als Personen im Ausland gelten: Erwerber, die grundsätzlich nicht dem BewG unterliegen, aber ein Grundstück auf Rechnung einer Person im Ausland erwerben =   Treuhandgeschäft Treuhänder... weiterlesen

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Juristische Personen

Als Personen im Ausland gelten: Gesellschaften, die ihren Sitz im Ausland haben (auch wenn sie einem Schweizer gehören Gesellschaften (AG, KommAG, GmbH, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen)... weiterlesen

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Natürliche Personen

Natürliche Personen im Ausland Als natürliche Personen im Ausland gelten:  Ausländer mit Wohnsitz im Ausland Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, die weder eine Staatsangehörigkeit... weiterlesen

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Personen im Ausland

Bei den „Personen im Ausland“ ist zu differenzieren in:  Natürliche Personen Juristische Personen (inkl. vermögensfähige Gesellschaften o. eigene Rechtspersönlichkeit) Treuhandgeschäfte / Trusts Weiterführende Informationen Bewilligungspflicht... weiterlesen

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Grundbucheintrag

Im Grundbuch dürfen bewilligungspflichtige Grundstückerwerbe nur eingetragen werden, wenn dem Erwerber eine Bewilligung erteilt worden ist. Gleiches gilt für den Vollzug eines bewilligungspflichtigen ausserbuchlichen Erwerbsgeschäfts,... weiterlesen

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Ausnahmen von Bewilligungspflicht

Auch wenn oben bezeichnete drei Voraussetzungen erfüllt sind, bestehen noch folgende Ausnahmen von der Bewilligungspflicht (vgl. BewG 7): Gesetzliche oder eingesetzte Erben bzw. Vermächtnisnehmer nach... weiterlesen

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Voraussetzungen

Die Bewilligungspflicht eines Rechtsgeschäfts knüpft grundsätzlich an drei, kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen: Erwerber ist eine Person im Ausland, im Sinne des BewG =   subjektive Bewilligungspflicht... weiterlesen

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Indirekter Immobilienerwerb

Immobilien können auch mittelbar, über einen bestimmten Rechtsträger, erworben werden: Indirekter Immobilienbesitz: Übersicht | immobilien-kaufen.ch Für den indirekten Immobilienerwerb können Anonymitätsgründe, Halter-Strukturgründe sowie Nachfolge- und Steuerimplikationen... weiterlesen

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Direkter Immobilienerwerb

Der direkte Erwerb von Immobilien oder an Immobilienrechten kann über folgende Eigentumsformen stattfinden: Alleineigentum Miteigentum Stockwerkeigentum Gesamteigentum | gesamteigentum.ch Eigentum auf Zeit  Selbständiges und dauerndes Baurecht Schweizer... weiterlesen

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History

Die „Immobilienerwerbs-Beschränkung“ hat eine wechselvolle Vergangenheit.  23.03.1961 Erster Bundesbeschluss über die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, befristet auf 5 Jahre... weiterlesen

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Rechtsnatur und Gesetzeszweck

Rechtsnatur Gesetzliche Eigentumsbeschränkung, in dem der aktuelle Grundeigentümer nicht oder nur an bestimmte Erwerber verkaufen darf  Gesetzeszweck Hauptzweck Schutz des einheimischen Bodens vor Überfremdung Weitere... weiterlesen